Informationen zum Spandauer Partizipationsfonds

  • Wer einen Antrag auf Förderung stellen kann
    Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die in Spandau wohnhaft oder ansässig und außerhalb der Verwaltung tätig sind:
    • GmbHs und gemeinnützige GmbHs,
    • Vereine und gemeinnützige Vereine,
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
    • Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen und
    • Einzelpersonen.
  • Was gefördert werden kann
    Gefördert werden können alle Maßnahmen, die den Zwecken der UN-BRK dienen, das heißt, die zum Abbau von Barrieren führen und zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen,* zum Beispiel:*
    • die Anschaffung einer mobilen Rampe für den stufenlosen Zugang zu Ihrem Geschäft,
    • die Übersetzung von Dokumenten in Leichte Sprache, zum Beispiel Informationen für Ihre Kundinnen und Kunden,
    • die barrierefreie Umgestaltung Ihrer Internetseite und
    • Honorare für Übersetzungskosten in Deutsche Gebärdensprache für Ihre Veranstaltungen.
  • Wie viel Förderung beantragt werden kann

    Sie können zwischen mindestens 200 € und höchstens 5.000 € Förderung je Maßnahme beantragen. Wir unterstützen Sie mit bis zu 100 % der Kosten.

    Insgesamt stehen dem Spandauer Partizipationsfonds in diesem Jahr 30.000 € Fördermittel zur Verfügung.

  • Wer über die Anträge entscheidet

    Ein Steuerungsgremium des Bezirksamts entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Vorhaben gefördert wird.

    Dieses Gremium setzt sich zusammen aus:
    • der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister,
    • einer Vertretung des Bezirksbeirats für Menschen mit Behinderungen, dessen Stimme bei Stimmengleichheit entscheidet,
    • der Koordinatorin / dem Koordinator für „spandau inklusiv“ und
    • der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung.
  • Was die Entscheidungskriterien sind

    Das Vorhaben muss den Zielen der UN-BRK entsprechen und grundsätzlich* in Spandau* umgesetzt werden. Anträge von gemeinnützigen Organisationen werden vorrangig berücksichtigt.

  • An wen der Antrag gesendet wird

    Der Antrag muss mit der Post gesandt werden an:
    Bezirksamt Spandau von Berlin
    Koordinierungsstelle für Inklusion
    BzBm InkBl / Frau Ottlewski
    Carl-Schurz Straße 2/6
    13597 Berlin

  • Welche Fristen einzuhalten sind

    Ihr Antrag muss bis zum 15. April jeden Jahres eingegangen sein.

    Im Mai erhalten Sie eine Rückmeldung, ob und welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert wird.

    Sie müssen die Fördermittel bis spätestens zum 15. November desselben Jahres abrufen.

    Das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember desselben Jahres umgesetzt sein.

    Bis zum 31. Januar des Folgejahres müssen wir die Verwendungsnachweise mit Originalbelegen von Ihnen erhalten haben.

Unterlagen

  • Förderrichtlinie Spandauer Partizipationsfonds 2026

    PDF-Dokument (630.6 kB)

  • Antrag für den Spandauer Partizipationsfonds 2026

    DOCX-Dokument (30.7 kB)

  • Checkliste für den Antrag

    DOCX-Dokument (38.0 kB)