Das Rechtsamt nimmt die interne Rechtsberatung der gesamten Bezirksverwaltung wahr, einschließlich der Beratung des Bezirksamtsgremiums und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV).
Das Rechtsamt führt einen großen Teil der gerichtlichen Verfahren des Bezirksamtes und bildet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus.
Als interne Rechtsberatungsstelle des Bezirksamtes kann das Rechtsamt keine Beratung in privaten oder geschäftlichen Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger anbieten.