Bevölkerungsschutz in Spandau

Beleuchtetes Bevölkerungsschutz-Zelt bei Nacht, mehrere Einsatzkräfte stehen darin zusammen

Aktuelle Informationen der Geschäftsstelle Bevölkerungsschutz

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Wichtige Begriffe

  • Was ist Bevölkerungsschutz?

    Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet die Gesamtheit aller organisatorischen, personellen und materiellen Maßnahmen sowie der hierfür vorgesehenen Einrichtungen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen dienen. Hierzu zählen sowohl Vorsorgemaßnahmen als auch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Hilfeleistung im Krisen- oder Katastrophenfall. Der Bevölkerungsschutz gliedert sich in die Bereiche Katastrophenschutz und Zivilschutz.

  • Was ist der Unterschied zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz?

    Der Hauptunterschied liegt im Auslöser und der Zuständigkeit: Der Zivilschutz schützt die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren und ist Sache des Bundes, während der Katastrophenschutz bei Krisen in Friedenszeiten greift und von den Bundesländern organisiert wird.

    • Zivilschutz: Gilt im Bündnis-, Zustimmungs-, Spannungs- oder Verteidigungsfall nach §§ 80a bzw. 115a des Grundgesetzes (GG). Die Verantwortung liegt beim Bundesministerium des Innern (BMI) über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
    • Katastrophenschutz: Gilt bei Großschadenslagen und Katastrophen in Friedenszeiten. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Bundesländern und Kommunen.
  • Was ist eine Katastrophe?

    Katastrophen werden in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz – KatSG) als Ereignisse definiert, die das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass deren Bewältigung nur unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz angemessen geleistet werden kann und deren Zusammenwirken ressortübergreifend koordiniert werden muss.

    Hinweis: Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung löst Katastrophenalarm für das Land Berlin aus, wenn eine Katastrophe vorliegt und hebt diesen wieder auf, wenn ein Grund für dessen Aufrechterhaltung nicht mehr besteht.

  • Was ist eine Großschadenslage?

    Großschadenslagen sind gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz – KatSG) Ereignisse mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden, auf Grund deren besonderer Auswirkungen die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen ist und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss.

    Hinweis: Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung stellt Eintritt und Ende einer Großschadenslage für das Land Berlin fest.

Allgemeines

Warnung Bevölkerung

Warnung und Information der Bevölkerung

Wie werden Sie bei Gefahrenlagen gewarnt und wo erhalten Sie verlässliche Informationen? Erfahren Sie, welche amtlichen Warnmittel genutzt werden, welche Rolle das Bezirksamt Spandau übernimmt und welche Informationskanäle im Ereignisfall zur Verfügung stehen. Weitere Informationen

Vorsorgen für Krisen und Katastrophen

Vorsorge und Selbsthilfe

Eine gute Vorbereitung hilft, Krisen und außergewöhnliche Gefahrenlagen besser zu bewältigen. Auf der folgenden Seite finden Sie Hinweise zur persönlichen Notfallvorsorge sowie weiterführende Informationen und Checklisten. Weitere Informationen

Verhalten in Krisensituationen

Teaser-Bild Stromausfall

Stromausfall

Stromausfälle treten meist unerwartet auf. Sie können unterschiedliche Ursachen haben und unterschiedlich lange andauern. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie Informationen zum richtigen Verhalten sowie zu den Informations- und Unterstützungsangeboten im Ereignisfall. Weitere Informationen

Teaser-Bild Evakuierung

Evakuierung (z.B. bei einem Kampfmittelfund)

Eine Evakuierung dient dem Schutz der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen. Erfahren Sie, wann eine Evakuierung erforderlich wird, wie sie abläuft, was Sie beachten sollten und wo Sie währenddessen aktuelle Informationen erhalten. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Bezirksamt Spandau von Berlin

Bevölkerungsschutz Spandau

Wichtiger Hinweis zur Bevölkerungsschutzhotline

Bitte beachten Sie, dass die Bevölkerungsschutz-Hotline (030) 90279-1234 außerhalb konkreter Gefahrenlagen ausschließlich der Bereitstellung allgemeiner Informationen zum Thema Vorsorge und Selbsthilfe dient. Eine Erreichbarkeit wird im Regelfall von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr sichergestellt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen nicht erfolgen kann.

Im Falle von Katastrophen, Großschadenslagen oder sonstigen Gefahrenlagen können die Erreichbarkeit und der Zweck der Hotline anlassbezogen erweitert werden. Entsprechende Informationen werden im Bedarfsfall über die offiziellen Kommunikationskanäle des Bezirksamtes Spandau veröffentlicht.