Seit Jahren gewinnt der Bevölkerungsschutz in Deutschland wieder an Bedeutung. Das Hochwasser im Ahrtal 2021 machte deutlich, dass neue Strukturen für die Gefahrenabwehr geschaffen werden müssen. Auf allen Ebenen wurde Verantwortung übernommen – so auch in den Berliner Bezirken.
Die Bezirke übernehmen dabei Aufgaben mit unmittelbarem örtlichen Bezug und wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an Maßnahmen der Katastrophenvorsorge und der Bewältigung akuter Gefahrenlagen mit. Sie sind unter anderem dafür zuständig,
- bezirkliche Anlaufstellen für die Bevölkerung in Gefahrenlagen einzurichten (z.B. Katastrophenschutz-Leuchttürme),
- die Weitergabe von Informationen an die Bevölkerung auf bezirklicher Ebene zu unterstützen,
- Hilfsangebote vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten zu organisieren.
Die Bezirke handeln dabei in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden sowie den Einsatzkräften von Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen.
In akuten Notlagen mit Gefahr für Leben oder Gesundheit wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Notrufnummern:
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112 – Feuerwehr und Rettungsdienst
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110 – Polizei