Evakuierung

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Grundlagen einer Evakuierung

In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, ein festgelegtes Gebiet vorübergehend zu räumen. Dies ist beispielsweise bei der Entschärfung von Kampfmitteln oder nach Gefahrstofffreisetzungen der Fall. Auch bei Bränden kann die Evakuierung des Hauses und auch der nebengelegenen Häuser notwendig sein.

Während einer Evakuierung sind alle Personen verpflichtet, das betroffene Gebiet innerhalb der vorgegebenen Frist zu verlassen. Gleichzeitig ist das Betreten des Evakuierungsbereichs bis zu seiner Freigabe nicht zulässig. Den Anweisungen der zuständigen Einsatzkräfte ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Sie können sicher sein, dass die zuständigen Behörden und Einsatzkräfte bestrebt sind, die Dauer einer Evakuierung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Sobald die Gefahrenlage beseitigt ist, wird das Gebiet wieder freigegeben und die Rückkehr ermöglicht.

Häufige Fragen

  • Wie erfahre ich, ob ich von einer Evakuierung betroffen bin?

    Sollte eine Evakuierung erforderlich sein, beispielsweise aufgrund eines Kampfmittelfundes und der damit verbundenen Entschärfungsmaßnahmen, wird die Bevölkerung über verschiedene Informationswege über das betroffene Gebiet sowie erforderliche Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Hierzu zählen insbesondere:

    • Warn-Apps wie NINA und KATWARN,
    • die Internetseiten und Social-Media-Kanäle der Polizei Berlin,
    • Lautsprecherdurchsagen und weitere Informationen der Einsatzkräfte vor Ort,
    • Aushänge der Polizei sowie
    • die offiziellen Informationskanäle des Bezirksamtes Spandau.

    Den veröffentlichten Informationen können Sie entnehmen, welches Gebiet von der Evakuierung betroffen ist und bis zu welchem Zeitpunkt dieses verlassen werden muss.

    Sollten Sie unsicher sein, ob sich Ihre Wohnung, Ihre Arbeitsstätte oder Ihr derzeitiger Aufenthaltsort innerhalb des Evakuierungsgebietes befindet, erhalten Sie hierzu Auskunft beim zuständigen Polizeiabschnitt.

  • Wann muss ich mein Zuhause oder meine Arbeitsstelle bei einer Kampfmittelräumung verlassen?

    Im Falle eines Kampfmittelfundes legt die Polizei den Sperrkreis sowie den Beginn der Evakuierungsmaßnahmen fest. Bitte warten Sie die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen ab und beachten Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.

  • Wie kann ich mich auf eine Evakuierung vorbereiten?

    Machen Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber, wo Sie sich im Falle einer Evakuierung vorübergehend aufhalten können. Mögliche Optionen sind beispielsweise der Aufenthalt bei Familienangehörigen, Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen. Auch ein Tagesausflug außerhalb des Sperrkreises oder der Aufenthalt auf einem Gartengrundstück können infrage kommen.

    Darüber hinaus können Sie auf eigene Kosten ein Hotel oder eine Pension nutzen.

    Für eine mögliche Evakuierung sollten Sie außerdem:
    • überlegen, welche wichtigen Gegenstände Sie benötigen, wenn Sie Ihr Zuhause für einige Zeit verlassen müssen, beispielsweise Medikamente und wichtige Dokumente;
    • die Versorgung Ihrer Haustiere organisieren.
  • Was sollten Arbeitnehmende und Gewerbetreibende bedenken?

    Wenn sich Ihr Arbeitsplatz innerhalb des Evakuierungsgebiets befindet, wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin aufzunehmen und die für Ihren Betrieb geltenden Regelungen zu klären.

    Gewerbetreibende müssen beachten, dass innerhalb des Sperrkreises keine Arbeitstätigkeit ausgeübt werden darf. Sofern möglich, kann der Tätigkeitsort vorübergehend verlegt werden. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu informieren.

    Besondere Einzelfälle sind mit der Polizei abzustimmen.

  • Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine Ausweichmöglichkeit für meinen Aufenthalt habe?

    Im Rahmen von Evakuierungsmaßnahmen aufgrund eines Kampfmittelfundes richtet das Bezirksamt Spandau grundsätzlich mindestens eine Notunterkunft ein. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die keine Möglichkeit haben, eigenständig eine vorübergehende Unterkunft zu organisieren.

    Den konkreten Standort der Notunterkunft erfahren Sie über die Medien und durch Aushänge der Polizei.

    In einer Notunterkunft stehen Ihnen grundsätzlich folgende Leistungen zur Verfügung:
    • Schutz vor Witterung;
    • grundlegende sanitäre Einrichtungen;
    • eine Grundversorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken, frühestens nach zwölf Stunden;
    • Ansprechpersonen vor Ort.

    Bei der Auswahl der Standorte wird nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit beziehungsweise Barrierearmut geachtet.

    Aufgrund der potenziell hohen Zahl betroffener Personen werden Notunterkünfte überwiegend in Sporthallen oder vergleichbaren geeigneten Objekten der Bezirksverwaltung eingerichtet.

    Die Nutzung einer Notunterkunft ist freiwillig. Niemand ist verpflichtet, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.

    Die Notunterkunft bleibt geöffnet, bis die konkrete Gefahrenlage beseitigt und der Einsatz abgeschlossen ist.

  • Was kann in einer Notunterkunft nicht angeboten werden?

    Folgende Leistungen können in Notunterkünften grundsätzlich nicht angeboten werden:

    • Auflademöglichkeiten für mobile Endgeräte wie Handys und Tablets;
    • Angebote im Bereich Fernsehen, Film und vergleichbare Unterhaltungsmöglichkeiten;
    • Spielmaterial für Kinder;
    • hotelähnliche Unterbringung, einschließlich Duschmöglichkeiten und Vollverpflegung;
    • die Berücksichtigung besonderer Ernährungsbedürfnisse;
    • Parkmöglichkeiten.
  • Erhalte ich Unterstützung, wenn ich nicht selbstständig in eine Notunterkunft gelangen kann?

    Ja. Personen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht selbstständig eine Notunterkunft aufsuchen können und keine andere Möglichkeit haben, dorthin zu gelangen, können sich an die bezirkliche Bürgerhotline wenden.

    Dort werden Ihre Kontaktdaten und die erforderlichen medizinischen Informationen aufgenommen. In der Regel erfolgt dann unter Einbeziehung von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz anschließend ein Transport von Ihrem Zuhause zur Notunterkunft und nach Abschluss der Evakuierungsmaßnahmen wieder zurück.

  • Was muss ich beim Verlassen meines Zuhauses beachten?

    Wenn Sie Ihr Zuhause aufgrund eines Kampfmittelfundes verlassen müssen, sollten Sie wichtige persönliche Gegenstände mitnehmen. Wir empfehlen insbesondere:

    • Ausweis, Krankenkassenkarte und wichtige persönliche Dokumente;
    • persönliche Medikamente und Hygieneartikel;
    • Brille, Bargeld, Geldkarte, Handy und Ladegeräte sowie wichtige Telefonnummern;
    • Getränke und Verpflegung für mindestens zwölf Stunden;
    • Beschäftigungsmaterial wie Zeitschriften, Bücher, Spiele, ein Radio oder Kopfhörer;
    • für Kinder zusätzlich beispielsweise Kuscheltier, Kissen, Spiele, Bücher, gegebenenfalls Windeln, Schnuller und Babynahrung.

    Vor dem Verlassen Ihrer Wohnung sollten Sie außerdem darauf achten, dass Lichtquellen sowie elektrische Geräte, beispielsweise Radio und Fernseher, ausgeschaltet sind. Schließen Sie alle Fenster und verriegeln Sie die Wohnungstür ordnungsgemäß.

    Bitte achten Sie auch auf Personen in Ihrer Nachbarschaft, die möglicherweise Unterstützung benötigen. Weisen Sie die Einsatzkräfte gegebenenfalls auf hilfsbedürftige Personen in Ihrem Umfeld hin.

  • Was ist mit meinen Haustieren?

    Haustiere sollten nach Möglichkeit bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten untergebracht werden.

    Notunterkünfte befinden sich üblicherweise in bezirklichen Liegenschaften, beispielsweise in Sporthallen. Die Mitnahme von Haustieren ist dort in der Regel nicht gestattet.

    Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Blindenführhunde, Therapiehunde und Assistenzhunde, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann.

  • Wie lange dauert eine Evakuierung?

    Eine verlässliche Aussage zur Dauer einer Evakuierung ist im Vorfeld nicht möglich. Der zeitliche Ablauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere die Anzahl der zu evakuierenden Personen, der Bedarf an Krankentransporten sowie das Verhalten der betroffenen Personen.

  • Ich möchte mein Zuhause im Evakuierungsfall nicht verlassen. Ist das möglich?

    Nein. Aus Gründen der Gefahrenabwehr müssen alle Personen den Evakuierungsbereich verlassen. Andernfalls kann die notwendige Entschärfung, beispielsweise im Falle eines Kampfmittelfundes, nicht durchgeführt werden.

    Selbst verfasste Verzichtserklärungen werden nicht anerkannt.

    Wenn eine Person die Räumung verweigert, kann sie bei Bedarf durch die Polizei aus der Wohnung begleitet werden. Darüber hinaus kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

  • Wie erfahre ich, dass ich nach einer Kampfmittelräumung wieder nach Hause zurückkehren kann?

    Sobald die Gefahrenlage beseitigt ist, wird der Sperrkreis durch die Polizei aufgehoben. Sie werden anschließend über die verfügbaren Informationskanäle über die Freigabe informiert.

    Hierzu zählen insbesondere:
    • Warn-Apps wie NINA und KATWARN,
    • die Internetseiten und Social-Media-Kanäle der Polizei Berlin,
    • Lautsprecherdurchsagen der Einsatzkräfte sowie
    • die offiziellen Informationskanäle des Bezirksamtes Spandau.

    Bitte betreten Sie den Evakuierungsbereich erst dann wieder, wenn die Rückkehr ausdrücklich freigegeben wurde. Auch wenn der eigentliche Einsatz bereits beendet erscheint, können bis zur offiziellen Freigabe weiterhin Gefahren bestehen.

    Sollten Sie sich während der Evakuierung in einer Notunterkunft aufhalten, werden Sie dort ebenfalls über die Freigabe des Evakuierungsbereichs informiert.

Offizielle Informationskanäle des Bezirksamtes Spandau

Weiterführende Informationen

Bezirksamt Spandau von Berlin

Bevölkerungsschutz Spandau

Wichtiger Hinweis zur Bevölkerungsschutzhotline

Bitte beachten Sie, dass die Bevölkerungsschutz-Hotline (030) 90279-1234 außerhalb konkreter Gefahrenlagen ausschließlich der Bereitstellung allgemeiner Informationen zum Thema Vorsorge und Selbsthilfe dient. Eine Erreichbarkeit wird im Regelfall von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr sichergestellt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen nicht erfolgen kann.

Im Falle von Katastrophen, Großschadenslagen oder sonstigen Gefahrenlagen können die Erreichbarkeit und der Zweck der Hotline anlassbezogen erweitert werden. Entsprechende Informationen werden im Bedarfsfall über die offiziellen Kommunikationskanäle des Bezirksamtes Spandau veröffentlicht.