In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, ein festgelegtes Gebiet vorübergehend zu räumen. Dies ist beispielsweise bei der Entschärfung von Kampfmitteln oder nach Gefahrstofffreisetzungen der Fall. Auch bei Bränden kann die Evakuierung des Hauses und auch der nebengelegenen Häuser notwendig sein.
Während einer Evakuierung sind alle Personen verpflichtet, das betroffene Gebiet innerhalb der vorgegebenen Frist zu verlassen. Gleichzeitig ist das Betreten des Evakuierungsbereichs bis zu seiner Freigabe nicht zulässig. Den Anweisungen der zuständigen Einsatzkräfte ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Sie können sicher sein, dass die zuständigen Behörden und Einsatzkräfte bestrebt sind, die Dauer einer Evakuierung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Sobald die Gefahrenlage beseitigt ist, wird das Gebiet wieder freigegeben und die Rückkehr ermöglicht.