Die Antikorruptionsbeauftrage des Bezirksamtes Spandau steht für die Beschäftigten des Bezirksamtes und für die Bürger:innen des Bezirks als Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention und -bekämpfung zur Verfügung.
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption ist essentiell für die Lauterbarkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Bezirksverwaltung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Korruption im Allgemeinen und zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Spandau. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Korruption und Verdachtsfälle, das Bezirksamt Spandau betreffend, zu melden.
Die Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes Spandau müssen bereits jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile, die einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit aufweisen, dürfen daher nicht angenommen werden.
Das Bezirksamt Spandau hat eine Beauftragte für die Korruptionsprävention und –bekämpfung (Antikorruptionsbeauftragte) benannt, die direkt dem Bezirksbürgermeister unterstellt und als unabhängige Beratungs- und Anlaufstelle bei Verdachtsfällen sowie als Kontrollinstanz tätig ist.
Sie ist zentrale Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für Beschäftigte – auch ohne Einhaltung des Dienstweges – sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionsverdacht und nimmt diesbezügliche Anzeigen und Hinweise entgegen und behandelt diese vertraulich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Antikorruptionsbeauftragte von einer Arbeitsgruppe Antikorruption unterstützt, die zugleich die Funktion einer Prüfgruppe zur Korruptionsbekämpfung ausübt. Die Gruppe arbeitet ebenfalls selbständig und unabhängig. Sie führt in den Bereichen Routineprüfungen ebenso wie anlassbezogene Prüfungen durch.