Antikorruption

Die Antikorruptionsbeauftrage des Bezirksamtes Spandau steht für die Beschäftigten des Bezirksamtes und für die Bürger:innen des Bezirks als Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention und -bekämpfung zur Verfügung.

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption ist essentiell für die Lauterbarkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Bezirksverwaltung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Korruption im Allgemeinen und zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Spandau. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Korruption und Verdachtsfälle, das Bezirksamt Spandau betreffend, zu melden.

Die Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes Spandau müssen bereits jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile, die einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit aufweisen, dürfen daher nicht angenommen werden.

Das Bezirksamt Spandau hat eine Beauftragte für die Korruptionsprävention und –bekämpfung (Antikorruptionsbeauftragte) benannt, die direkt dem Bezirksbürgermeister unterstellt und als unabhängige Beratungs- und Anlaufstelle bei Verdachtsfällen sowie als Kontrollinstanz tätig ist.
Sie ist zentrale Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für Beschäftigte – auch ohne Einhaltung des Dienstweges – sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionsverdacht und nimmt diesbezügliche Anzeigen und Hinweise entgegen und behandelt diese vertraulich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Antikorruptionsbeauftragte von einer Arbeitsgruppe Antikorruption unterstützt, die zugleich die Funktion einer Prüfgruppe zur Korruptionsbekämpfung ausübt. Die Gruppe arbeitet ebenfalls selbständig und unabhängig. Sie führt in den Bereichen Routineprüfungen ebenso wie anlassbezogene Prüfungen durch.

Ansprechpartner und Anlaufstellen im Überblick:

  • Antikorruptionsbeauftragte des Bezirksamtes Spandau

    Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung

  • Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

    Für Berlin ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Die Zentralstelle ist zuständig für die Beratung und Auskunft im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruptionstaten in der öffentlichen Verwaltung und in privaten Unternehmen und auch für die Entgegennahme von Hinweisen zu Sachverhalten mit Verdacht der Korruption.

    • Oberstaatsanwalt Thomas Fels
    • Anschrift: Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
    • Telefon: (030) 9015 2771
    • Fax: (030) 9015 2727
    • E-Mail:thomas.fels@gsta.berlin.de

    anonymes Hinweisgebersystem des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin

  • Flyer Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung

    PDF-Dokument (437.1 kB)

  • Rundschreiben IV Nr. 72/2020

    PDF-Dokument (221.0 kB)

  • Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV BuG)

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin

    PDF-Dokument (225.6 kB)

Sponsoringbericht des Bezirksamtes Spandau von Berlin für das Haushaltsjahr 2024

Am 07.05.2024 wurde mit Beschluss des Bezirksamts Spandau von Berlin die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für das Bezirksamt Spandau von Berlin verabschiedet und trat zum selben Tag in Kraft. Sie regelt die regelmäßig jährliche Dokumentation und Herausgabe eines Berichts über die Annahme und Verwendung von Leistungen aus Sponsoring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben des Bezirksamts. Beginnend mit dem Jahr 2024 wird regelmäßig ein Sponsoringbericht veröffentlicht.
Im Bericht werden alle Sponsoringleistungen, angenommene Spenden, mäzenatische Schenkungen und abgeschlossene Werbeverträge ab einer Höhe von je 500,00 € in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen dargestellt.

Die Veröffentlichung des Berichts leistet einen Beitrag zur gebotenen Transparenz im Umgang mit Sponsoringleistungen und anderen Zuwendungsformen Privater an das Bezirksamt.

Grundsätzlich sind staatliche Aufgaben durch den öffentlichen Haushalt zu finanzieren. Sponsoring kann jedoch ausnahmsweise auch in der öffentlichen Verwaltung in geeigneten Fällen zur Erreichung von Verwaltungszielen beitragen, wenn es um die Förderung und Unterstützung bestimmter öffentlicher Aufgaben geht. Beispielsweise in Bereichen der Kultur, der Bildung, des Sports und in der Jugendförderung ist Sponsoring denkbar. Mit Unterstützung Dritter können Vorhaben und Maßnahmen realisiert werden, die den Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Sponsoring ist deshalb insbesondere im Bereich der nichthoheitlichen Verwaltung grundsätzlich möglich und auch begrüßenswert.

Definitionen

Der Bericht berücksichtigt die Zuwendungsformen Sponsoring, Spende, mäzenatische Schenkung und Werbevertrag.

Sponsoring ist ein Austausch von Leistung und Gegenleistung. Sponsoring im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben ist das gezielte Fördern von Einzelmaßnahmen der Verwaltung durch Zurverfügungstellung von Geld-Sach- oder Dienstleistungen von Dritten, insbesondere Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen an Stellen der öffentlichen Verwaltung oder an Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Sponsoring ist eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit. Sie dient einerseits dem Bedürfnis der öffentlichen Verwaltung, eigene Belange durch Unterstützung Privater zu fördern und andererseits dem Interesse des Sponsors an Öffentlichkeit (u.a. Imagegewinn).

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen. Den Spendern kommt es darauf an, die konkrete Verwaltungsmaßnahme zu fördern. Eine Gegenleistung (z.B. Präsentation in der Öffentlichkeit) wird nicht erwartet.
Mäzenatische Schenkungen sind Zuwendungen von Privatpersonen, die ausschließlich uneigennützige Ziele – ohne Gegenleistung – verfolgen und denen es nur um die Förderung des jeweiligen öffentlichen Zwecks geht. Sie ist eine spezielle Form der Spende, bei der die idealistischen und uneigennützigen Motive besonders hervorgehoben werden. Besteht bei mäzenatischen Schenkungen der Wunsch nach Anonymität, kann von der Veröffentlichung des Namens im Sponsoringbericht abgesehen werden.

Bei Zuwendungen für Werbung in Verbindung mit einer anderen Leistung (zum Beispiel Druck von Broschüren) geht es den Unternehmen oder unternehmerisch orientierten Privatpersonen in erster Linie um die Verbreitung ihrer Werbebotschaften und damit um die Erreichung eigener Kommunikationsziele (z.B. Erhöhung des Bekanntheitsgrades). Die Leistung an die öffentliche Verwaltung ist nur Mittel zum Zweck; das unmittelbare Interesse der Zuwendenden liegt – im Gegensatz zum Sponsoring – allein in ihrem wirtschaftlichen Nutzen (zum Beispiel Werbeplakate auf öffentlichem Grund).

  • Sponsoringbericht des Bezirksamts Spandau von Berlin für das Haushaltsjahr 2024

    XLSX-Dokument (22.7 kB)

Weitere Informationen: