Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten. In jedem Bezirk gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und –männer, die von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln.
Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht und haben die nötigen Befugnisse, um eine rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen. Die Verfahren finden zumeist in privater Umgebung statt. Aufgabe der Schiedsleute ist es, einvernehmliche Lösungen für Streitigkeiten zu finden.
Für das Schiedsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt.