Die Datenschutzbeauftragte des Bezirksamtes Spandau

Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Beschäftigten des Bezirksamtes und für die Bürger:innen des Bezirks in allen Belangen des Datenschutzes bei der Verarbeitung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten im Bezirksamt Spandau.

Hierbei sind alle Tätigkeiten innerhalb des Bezirksamtes relevant, bei denen personenbezogene Daten in irgendeiner Weise verarbeitet werden. Also immer dann, wenn Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, verarbeitet werden (erfasst, gespeichert, verändert, ausgelesen, abgerufen, verknüpft, übermittelt, gelöscht etc.).
Im Gegensatz dazu betrifft den Wirkungsbereich der behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht jene Verarbeitung personenbezogener Daten, die von privaten oder juristischen Personen, von Unternehmen oder von öffentlichen Stellen außerhalb des Spandauer Bezirksamtes ausgeht.

Um die unabhängige und neutrale Stellung der Datenschutzbeauftragten sicherzustellen, ist sie gemäß Artikel 38 Abs. 3 DSGVO bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsfrei.

Weitergehende Informationen:

Aufgaben der Datenschutzbeauftragten nach Artikel 39 DSGVO bzw. § 6 BlnDSG

  • Unterrichtung und Beratung des Bezirksamtes und seiner Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und sonstigen Vorschriften über den Datenschutz;
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des BlnDSG und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz;
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 Abs. 2 DSGVO und § 53 BlnDSG;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung
    zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß § 55 BlnDSG, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)

Bezirksamt Spandau von Berlin - Datenschutzbeauftragte

Frau Kollath