Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Beschäftigten des Bezirksamtes und für die Bürger:innen des Bezirks in allen Belangen des Datenschutzes bei der Verarbeitung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten im Bezirksamt Spandau.
Hierbei sind alle Tätigkeiten innerhalb des Bezirksamtes relevant, bei denen personenbezogene Daten in irgendeiner Weise verarbeitet werden. Also immer dann, wenn Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, verarbeitet werden (erfasst, gespeichert, verändert, ausgelesen, abgerufen, verknüpft, übermittelt, gelöscht etc.).
Im Gegensatz dazu betrifft den Wirkungsbereich der behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht jene Verarbeitung personenbezogener Daten, die von privaten oder juristischen Personen, von Unternehmen oder von öffentlichen Stellen außerhalb des Spandauer Bezirksamtes ausgeht.
Um die unabhängige und neutrale Stellung der Datenschutzbeauftragten sicherzustellen, ist sie gemäß Artikel 38 Abs. 3 DSGVO bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsfrei.