FAQ

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Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle sind einige Fragen aufgeführt, die dem Ordnungsamt häufig gestellt werden sowie die entsprechenden Antworten.

Es handelt sich um eine kleine Auswahl, die einen Eindruck davon vermitteln kann, dass das Ordnungsamt zwar für zahlreiche, aber auch nicht alle Sachverhalte zuständig ist, die die Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum betreffen.

Sollten Sie in dieser Übersicht keine (ausreichende) Antwort auf Ihre Fragen finden, wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon (030) 90279-3000.

  • Frage:

    Antwort:

  • Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?

    Nein. Eine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Lärmschutzbestimmungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz. Allerdings können durch Mietverträge oder Hausordnungen Ruhezeiten bestimmt werden. Dabei handelt es sich um Privatrecht.

  • An wen richte ich Fragen zu einem “Knöllchen”?

    Die Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren werden beim Polizeipräsidenten in Berlin bearbeitet. Die dortige Bußgeldstelle ist über folgende Service-Nummer zu erreichen: Tel. 4664-99 51 50.

  • Wer kümmert sich um Autowracks bzw. Fahrzeuge ohne gültige HU/AU auf öffentlichen Straßen?

    Autowracks werden vom Ordnungsamt mit dem sog. “Gelbpunkt” versehen. Dieser enthält die Aufforderung, das Fahrzeug zu entfernen. Geschieht dies nicht, werden weitere Maßnahmen vom
    Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben(RegOrd) eingeleitet.

  • Wo erhält man Anwohnerparkvignetten?

    Für Anwohnerparkausweise ist das Bürgeramt I (Rathaus Spandau) zuständig.

  • Wo erhält man Handwerkerparkausweise?

    Für Handwerkerparkausweise ist der Fachbereich Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes zuständig.

  • Wo erhält man den blauen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Für die Genehmigung des blauen Parkausweises ist der Fachbereich Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes zuständig.

  • Wer ist zuständig für gewerblichen Lärm?

    Gaststättenlärm und anderer “anlagenbedingter Lärm” ist Aufgabe des Umweltamtes.

  • Wer ahndet Verunstaltungen durch Graffiti?

    Überall dort, wo der Eigentümer eines Gebäudes usw. das Auftragen von Graffiti nicht erlaubt hat, handelt es sich um eine Sachbeschädigung, also eine Straftat. Hierfür ist die Polizei zuständig. Sie können diese über die Bürgerhotline Tel. 4664-4664 informieren oder online die Internetwache der Berliner Polizei nutzen.

  • Gibt es in Spandau Grillplätze auf öffentlichen Flächen?

    Nein, nicht im Bezirk Spandau. In begrenztem Umfang gibt es in anderen Berliner Bezirken Stellen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, an denen das Grillen erlaubt ist. Weitere Informationen und eine Karte mit den Plätzen finden Sie hier

jioj