Einwohnerinnen und Einwohner jeden Alters können persönlich Fragen am Anfang einer BVV-Sitzung stellen, die Bezirksbürgermeister Frank Bewig oder die Bezirksstadträte sofort mündlich beantworten.
Es sind nur Fragen zulässig. Eine Aussprache findet nicht statt. Grundlage bildet § 43 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVG).