Zivile Verteidigung

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Grundlagen der Zivilen Verteidigung

Die Gesamtverteidigung Deutschlands umfasst die militärische und die zivile Verteidigung. Während die militärische Verteidigung insbesondere Aufgabe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte ist, umfasst die Zivile Verteidigung alle nichtmilitärischen Maßnahmen, die zur Verteidigung Deutschlands und zum Schutz seiner Bevölkerung erforderlich sind.

Die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Zahlreiche Maßnahmen der Zivilen Verteidigung werden jedoch durch die Länder und Kommunen im Auftrag des Bundes vorbereitet und umgesetzt. Bund, Länder und Kommunen wirken dabei im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen.

Die rechtlichen Grundlagen bilden insbesondere das Grundgesetz sowie verschiedene Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze des Bundes. Diese ermöglichen es, wichtige staatliche Aufgaben und die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen auch unter den besonderen Bedingungen einer Verteidigungslage aufrechtzuerhalten.

Zivile Verteidigung beginnt jedoch nicht erst im Ernstfall. Bereits in Friedenszeiten müssen notwendige Strukturen, Verfahren und Planungen vorbereitet und regelmäßig weiterentwickelt werden. Auch die persönliche Vorsorge der Bevölkerung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen

    Staatliche Stellen müssen auch unter den besonderen Bedingungen eines Verteidigungsfalls handlungs- und entscheidungsfähig bleiben. Hierzu gehören insbesondere Vorkehrungen, mit denen die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und die Wahrnehmung wichtiger staatlicher Aufgaben sichergestellt werden sollen.

  • Zivilschutz

    Der Zivilschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Auswirkungen eines Verteidigungsfalls. Dazu gehören unter anderem die Warnung der Bevölkerung, der Schutz vor besonderen Gefahren sowie Maßnahmen zur Betreuung und Versorgung Betroffener.

  • Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Leistungen

    Auch in einer außergewöhnlichen Versorgungslage müssen grundlegende Bedürfnisse der Bevölkerung gedeckt und wichtige öffentliche Aufgaben erfüllt werden können. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen betreffen beispielsweise die Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser und Energie sowie die Aufrechterhaltung wichtiger Verkehrs-, Kommunikations- und Gesundheitsleistungen.

  • Unterstützung der Streitkräfte

    Die Zivile Verteidigung schafft zugleich Voraussetzungen dafür, dass die Streitkräfte ihre Aufgaben wahrnehmen können. Hierzu können zivile Unterstützungsleistungen beispielsweise in den Bereichen Verkehr, Versorgung, Infrastruktur oder Gesundheitswesen gehören.

Zivilschutz - Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall

Ziel des Zivilschutzes ist es, die Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls zu schützen und die Auswirkungen entsprechender Ereignisse möglichst zu begrenzen. Anders als der Katastrophenschutz, der insbesondere auf die Bewältigung von Unglücksfällen, Naturereignissen und anderen Katastrophen in Friedenszeiten ausgerichtet ist, bezieht sich der Zivilschutz auf Gefahren, die im Zusammenhang mit einem Verteidigungsfall entstehen. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt.

Aufgaben des Zivilschutzes

  • Selbstschutz

    Die Bevölkerung soll in die Lage versetzt werden, sich auf die besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls vorzubereiten und sich bei Eintritt einer solchen Lage zunächst selbst oder gegenseitig helfen zu können. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse über richtiges Verhalten in Gefahrenlagen, persönliche Notfallvorsorge und Erste Hilfe.

  • Warnung der Bevölkerung

    Eine rechtzeitige Warnung ermöglicht es der Bevölkerung, sich auf eine drohende Gefahr einzustellen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierfür stehen verschiedene Warnmittel und Warnkanäle zur Verfügung, über die neben der eigentlichen Warnung auch wichtige Verhaltenshinweise übermittelt werden können.

  • Schutzbau

    Der bauliche Bevölkerungsschutz umfasst bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Menschen sowie wichtige Einrichtungen und Sachwerte vor den Auswirkungen von Angriffen und anderen verteidigungsbedingten Gefahren zu schützen.

  • Aufenthaltsregelung

    Zum Schutz der Bevölkerung können in besonderen Gefahrenlagen Regelungen über den Aufenthalt in bestimmten Gebieten erforderlich werden. Dazu kann insbesondere die vorübergehende Evakuierung besonders gefährdeter Gebiete gehören. Für diesen Fall sind auch die Aufnahme und Versorgung der betroffenen Bevölkerung vorzubereiten.

  • Katastrophenschutz im Zivilschutz

    Für die Bewältigung von Schadenslagen im Verteidigungsfall wird auf die vorhandenen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurückgegriffen. Der Bund ergänzt diese Strukturen insbesondere durch zusätzliche Ausstattung und Ausbildung für die besonderen Anforderungen des Zivilschutzes.

  • Schutz der Gesundheit

    Der gesundheitliche Bevölkerungsschutz soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung auch unter den besonderen Bedingungen eines Verteidigungsfalls aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere Vorbereitungen auf eine große Zahl verletzter oder erkrankter Menschen sowie auf Situationen, in denen die regulären Kapazitäten des Gesundheitswesens nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

  • Schutz von Kulturgut

    Auch der Schutz von Kulturgütern vor den Auswirkungen bewaffneter Konflikte gehört zum Zivilschutz. Ziel ist es, bedeutende Zeugnisse des kulturellen Erbes vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu bewahren.

Für viele dieser Aufgaben werden Strukturen und Fähigkeiten genutzt, die auch im Katastrophenschutz zur Verfügung stehen. Dadurch können vorhandene Ressourcen, Einsatzkräfte und Verfahren sowohl bei Katastrophen in Friedenszeiten als auch zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall eingesetzt werden.

Schutzräume und Schutzmöglichkeiten

Eine häufige Frage im Zusammenhang mit der Zivilen Verteidigung ist, wo die Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konflikts Schutz finden kann.

  • Gibt es in Berlin öffentliche Schutzräume?

    Derzeit gibt es im Land Berlin keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume.

    Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde das frühere öffentliche Schutzraumkonzept schrittweise aufgegeben. Ab 2008 begann der Rückbau der vorhandenen Schutzräume. Die Anlagen wurden aus ihrer Zivilschutzbindung entlassen und zum Teil verkauft oder einer anderen Nutzung zugeführt.

    Noch vorhandene ehemalige Bunker und Schutzanlagen sind daher nicht automatisch als öffentliche Schutzräume nutzbar. Es gibt gegenwärtig auch keine öffentlichen Schutzraumplätze, denen die Bevölkerung im Ereignisfall zugewiesen werden könnte.

    Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage wird der bauliche Bevölkerungsschutz auf Bundesebene neu betrachtet. Bestehende Anlagen werden erfasst und Möglichkeiten für ein zukünftiges Schutzkonzept geprüft. Dabei soll auch untersucht werden, welche vorhandenen Gebäude und Anlagen künftig als Zufluchtsorte genutzt werden könnten.

  • Wo kann ich im Ernstfall Schutz finden?

    Auch ohne ausgewiesene öffentliche Schutzräume können vorhandene Gebäude und bauliche Strukturen Schutz bieten. Welcher Ort geeignet ist, hängt dabei wesentlich von der jeweiligen Gefahrensituation ab.

    Bei Explosionen und anderen vergleichbaren Einwirkungen bieten insbesondere unterirdische oder innenliegende Bereiche Schutz. Geeignet können beispielsweise Keller, Tiefgaragen oder unterirdische Verkehrsanlagen sein. Ist ein unterirdischer Bereich nicht erreichbar, sollte innerhalb eines Gebäudes möglichst ein innenliegender Raum ohne Fenster aufgesucht werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr massive Wände zwischen dem Aufenthaltsort und dem Außenbereich liegen, desto besser kann der Schutz vor Druckwellen, Splittern und herumfliegenden Trümmern sein.

    Auch bei der Freisetzung radioaktiver Stoffe können unterirdische und durch massive Bauteile abgeschirmte Bereiche einen erhöhten Schutz bieten. Dabei gilt grundsätzlich: möglichst weit nach innen und möglichst tief in das Gebäude begeben sowie Abstand zu Fenstern und Außenwänden halten.

    Ein Ort, der bei einer bestimmten Gefahr Schutz bietet, kann bei einer anderen Gefahr jedoch ungeeignet sein. Bei Hochwasser oder Starkregen sollten beispielsweise Keller, Tiefgaragen und andere tiefer gelegene Bereiche gemieden werden.

    Achten Sie deshalb im Ereignisfall auf amtliche Warnungen und befolgen Sie die dort gegebenen Verhaltensempfehlungen und Anweisungen der Einsatzkräfte.

Zivile Verteidigung im Bezirk

Auch die Berliner Bezirke wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen der Zivilen Verteidigung mit. Dazu gehört insbesondere, Vorsorge dafür zu treffen, dass wichtige Aufgaben der Verwaltung auch in außergewöhnlichen Krisen- und Verteidigungslagen wahrgenommen werden können. Hierbei kann auf bestehende Strukturen des Katastrophenschutzes und Krisenmanagements zurückgegriffen werden.

Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage richtet das Land Berlin die Zivile Verteidigung derzeit neu aus. Zuständigkeiten und Schnittstellen innerhalb der Berliner Verwaltung sollen weiter konkretisiert, die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen gestärkt sowie Aus- und Fortbildung und gemeinsame Übungen intensiviert werden.

Der Bezirk Spandau begleitet diesen Prozess und entwickelt seine eigenen Planungen auf Grundlage der gesamtstädtischen Vorgaben fort.

Weiterführende Informationen

Bezirksamt Spandau von Berlin

Bevölkerungsschutz Spandau

Wichtiger Hinweis zur Bevölkerungsschutzhotline

Bitte beachten Sie, dass die Bevölkerungsschutz-Hotline (030) 90279-1234 außerhalb konkreter Gefahrenlagen ausschließlich der Bereitstellung allgemeiner Informationen zum Thema Vorsorge und Selbsthilfe dient. Eine Erreichbarkeit wird im Regelfall von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr sichergestellt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen nicht erfolgen kann.

Im Falle von Katastrophen, Großschadenslagen oder sonstigen Gefahrenlagen können die Erreichbarkeit und der Zweck der Hotline anlassbezogen erweitert werden. Entsprechende Informationen werden im Bedarfsfall über die offiziellen Kommunikationskanäle des Bezirksamtes Spandau veröffentlicht.