Die Gesamtverteidigung Deutschlands umfasst die militärische und die zivile Verteidigung. Während die militärische Verteidigung insbesondere Aufgabe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte ist, umfasst die Zivile Verteidigung alle nichtmilitärischen Maßnahmen, die zur Verteidigung Deutschlands und zum Schutz seiner Bevölkerung erforderlich sind.
Die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Zahlreiche Maßnahmen der Zivilen Verteidigung werden jedoch durch die Länder und Kommunen im Auftrag des Bundes vorbereitet und umgesetzt. Bund, Länder und Kommunen wirken dabei im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen.
Die rechtlichen Grundlagen bilden insbesondere das Grundgesetz sowie verschiedene Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze des Bundes. Diese ermöglichen es, wichtige staatliche Aufgaben und die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen auch unter den besonderen Bedingungen einer Verteidigungslage aufrechtzuerhalten.
Zivile Verteidigung beginnt jedoch nicht erst im Ernstfall. Bereits in Friedenszeiten müssen notwendige Strukturen, Verfahren und Planungen vorbereitet und regelmäßig weiterentwickelt werden. Auch die persönliche Vorsorge der Bevölkerung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.