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Für jedes Krankenhaus im Bezirk wird für die Dauer der Wahlperiode jeweils eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Dies ist so im Landeskrankenhausgesetz bzw. im Gesetz für psychisch Kranke (§ 30 LKG, § 40 PsychKG) vorgeschrieben. In einigen Bezirken kommt zusätzlich in den psychiatrischen Kliniken der Krankenhäuser jeweils noch eine Patientenfürsprecher:in hinzu.
Für dieses Ehrenamt kann man sich direkt bei der Bezirksverordnetenversammlung oder bei der Planungs- und Koordinierungsstelle bewerben.
Im Zuge der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses sowie den Bezirksverordnetenversammlungen am 20.September 2026 finden zudem die Wahlen für die Patientenfürsprecher:innen in den acht Spandauer Krankenhäusern statt. Nähere Informationen zu der Ausschreibung folgen.
Michelle Fritz
Koordination Prävention von Kinder- und Familienarmut