Patientenfürsprecher:innen

Für jedes Krankenhaus im Bezirk wird für die Dauer der Wahlperiode jeweils eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Dies ist so im Landeskrankenhausgesetz bzw. im Gesetz für psychisch Kranke (§ 30 LKG, § 40 PsychKG) vorgeschrieben. In einigen Bezirken kommt zusätzlich in den psychiatrischen Kliniken der Krankenhäuser jeweils noch eine Patientenfürsprecher:in hinzu.

Für dieses Ehrenamt kann man sich direkt bei der Bezirksverordnetenversammlung oder bei der Planungs- und Koordinierungsstelle bewerben.

Aufgaben der Patientenfürsprecher:innen

Alle Patient:innen der Krankenhäuser sowie deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und Anregungen an die Patientenfürsprecher:innen zu wenden. Diese sind vom Krankenhaus unabhängig und gehen den vorgebrachten Anliegen der Patient:innen nach. Sie prüfen diese und vertreten sie gegenüber dem Krankenhaus. Die Patientenfürsprecher:innen haben eine vermittelnde Funktion zwischen Patient:innen, Personal und Krankenhausleitung und beraten das Krankenhaus durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Sie erstatten der Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich einen Bericht und treffen sich regelmäßig zum Gedankenaustausch und zur Fortbildung in einem Arbeitskreis.

In Spandau stehen die in den psychiatrischen Kliniken tätigen Patientenfürsprecher:innen auch für Beschwerden von Klient:innen im Zusammenhang mit einer Betreuung in einer Einrichtung der psychiatrischen Pflichtversorgung (Betreutes Wohnen / Tagesstätte) zur Verfügung. Als sogenannte Ombudspersonen nehmen sie Klagen aus diesem Bereich entgegen und versuchen zu vermitteln.

Nähere Informationen zu dem Amt finden Sie hier.