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Informationen für Schöffen
Vorstellung der Schöffenvertretung sowie weitere hilfreiche Informationen für alle Schöffinnen und Schöffen. Informationen für Schöffen
Zutritt in Gerichtsgebäuden:
Es wird empfohlen, im Kriminalgericht in Verantwortung für sich selbst und Andere in Situationen besonderer Nähe oder bei besonders gefährdeten Personen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes besteht nicht. Die vollständigen Hinweise finden Sie hier.
Allgemeine Auskunftsstelle
(8.00 – 15.00 Uhr): +49 (0)30 9014-3000
Keine Vermittlung!
Auskünfte in Verkehrsstrafsachen
(Mo, Di, Do: 8.30 – 15.00 Uhr; Mi und Fr: 8:30 bis 13.00 Uhr):
+49 (0)30 9014-6000
Fax: +49 (0)30 9014-2010