Aktueller Hinweis (15.03.2021)
In den Gebäuden besteht, vorbehaltlich gesonderter Anordnungen für die Sitzungssäle, aufgrund der vom Berliner Senat auf Grundlage von § 32 IfSG erlassenen Verordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung, die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Im Übrigen wird auf das Schutz- und Hygienekonzept für das Amtsgericht Tiergarten verwiesen.
Die nachfolgenden Bereiche sind für den Publikumsverkehr zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet:
• die Gerichtszahlstelle,
• die Hinterlegungsstelle,
• die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Tiergarten (nur nach telefonischer Terminabsprache).
Aus Gründen des Infektionsschutzes sind die Termine der Rechtsantragstelle grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt.
Einen Termin für die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Tiergarten können Sie montags – bis freitags in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr telefonisch vereinbaren.
Die zuständigen Mitarbeitenden sind unter der Telefonnummer 030/9014-0 erreichbar.
Die Bibliothek im Kriminalgericht ist derzeit nur für Mitarbeitende der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden zugänglich.
Die Gemeinsame Auskunftsstelle im Kriminalgericht und die Berechnungsstelle bei dem Amtsgericht Tiergarten bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
Eine schriftliche Antragstellung ist weiterhin möglich.
https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/
Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Möglicherweise treffen die zuständigen Vorsitzenden in gerichtlichen Verfahren darüber hinausgehende sitzungspolizeiliche Anordnungen (§ 176 GVG).
Auf Grund der aktuellen Lage werden am Amtsgericht Tiergarten mindestens bis zum 30.04.2021 keine Praktika für Rechtsstudent*innen und Schüler*innen durchgeführt.
Wir bitten um Verständnis.