Strafgerichtliche Aufgaben:
Für den Bereich der Berliner Amtsgerichte sind alle Strafsachen beim Amtsgericht Tiergarten konzentriert. Dieses ist insofern zuständig für:
- Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigte Verfahren (sog. Schnellrichter), wenn Strafrichter, das Schöffengericht oder das erweiterte Schöffengericht entscheiden,
- Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn Strafrichter als Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht entscheiden,
- richterliche Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren und
- Jugendstraf- und Jugendarrestvollstreckung.