Text in Leichter Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können. Zum Beispiel:

• Menschen mit einer Seh-Behinderung
• Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?

1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
2. Im hellgrauen Feld steht: Digitale Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:
1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Digitale Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 20.06.2022.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:

• die Polizei
• das Ordnungsamt
• die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:

• etwas nicht lesen können
• etwas nicht verstehen
• die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.

Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

Sie können sich weiter beschweren:
• wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
• wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Abteilung 5

Postanschrift:
Klosterstr. 47
10179 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@SenInnDS.berlin.de