Corona-Hinweise/Energie/Hinweis auf Temperaturabsenkung

Zutritt in Gerichtsgebäuden:
Es wird empfohlen, im Kriminalgericht in Verantwortung für sich selbst und Andere in Situationen besonderer Nähe oder bei besonders gefährdeten Personen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes besteht nicht. Die vollständigen Hinweise finden Sie hier.

Bereitschaftsgericht

Freiheitsentziehungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

HINWEIS: Ab dem 01.07.2008 obliegt die Zuständigkeit der richterlichen Entscheidungen über Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz dem Amtsgericht Tiergarten.

In Berlin ist das Amtsgericht Tiergarten für richterliche Entscheidungen über Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zuständig.

Wenn die Verwaltungsbehörde die Ausweisung (Abschiebung) eines ausländischen Staatsangehörigen beabsichtigt oder eine Ausreisepflicht und die Gefahr einer Vereitelung der Abschiebung besteht, kann ein Ausländer zur Durchsetzung der Ausweisung in Haft genommen werden.
In diesen Fällen bedarf es der Entscheidung eines Richters beim Amtsgericht Tiergarten.

Die richterlichen Anhörungen in Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz finden im Bereitschaftsgericht statt.

Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin
Telefon: 4664 900 – 985 oder – 986
Telefax: 4664 900 993

Schriftliche Mitteilungen und Eingaben sind an folgende Anschrift zu richten:

Amtsgericht Tiergarten
Geschäftsstelle XIV
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin-Tempelhof

Der Vollzug der Haft ist Aufgabe des Landeseinwohneramtes Berlin und des Polizeipräsidenten in Berlin. Sie obliegt nicht dem Verantwortungsbereich des Gerichts!