Die Amtsbetreuung führt die vom zuständigen Betreuungsgericht angeordneten rechtlichen Betreuungen für Erwachsene, die krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können.
Amtsbetreuerinnen und Amtsbetreuer haben die Aufgabe, die von ihnen betreuten Menschen in einem vom Gericht festgelegten Bereich zu vertreten – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Je nachdem, welche Unterstützung für die Betroffene oder den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist, können einzelne, mehrere oder auch alle Aufgabenbereiche übertragen werden. In Zusammenarbeit mit den Betreuten sind die Angelegenheiten zu deren Wohle zu regeln.
Die Arbeitsgruppe der Allgemeinen Betreuungsangelegenheiten (ABA):
- unterstützen das Betreuungsgericht u.a. bei der Auswahl eines Betreuers
- nehmen Bewerbungen für ehrenamtliche und Berufsbetreuer entgegen und begleiten das Bewerbungsverfahren
- beglaubigen Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – nach Terminvereinbarung -