Rechts- und Widerspruchsstelle / Kosteneinziehung

Schwere Rechtslage

Aufgaben

  • Die Rechtsstelle vertritt das Sozialamt als behördeninternes Instrumentarium in Rechtsstreitigkeiten gegenüber dem Bürger vor Gerichten. Es findet keine allgemeine Rechtsberatung für den Bürger in diesem Fachbereich statt.
  • In der Kosteneinziehung wird einerseits geprüft, ob unterhaltspflichtige Angehörige zum Unterhalt ihrer sozialhilfeempfangenden Verwandtschaft (und / oder der Ehegatten) beitragen kann, andererseits wird die Rückforderung von Hilfe betrieben (z. B. aus Darlehen, zu Unrecht gewährter Sozialhilfe, Aufwendungsersatz, Bestattungskosten).
  • Die Widerspruchsstelle prüft Widersprüche zu Leistungsangelegenheiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Landespflegegeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz, sofern im Leistungsfachbereich keine Abhilfe möglich ist und bereitet die abschließende Entscheidung durch die Leitung der Abteilung vor. Anfragen zum Sachstand und der Bearbeitungsdauer von Widersprüchen sind an die jeweiligen Fachbereiche zu richten, bei denen der Widerspruch erhoben bzw. eingelegt wurde.

Leitung

Fachbereich 6

Frau Hoffmann
Tel: (030) 90279-3549
Fax: (030) 90279-6119
Zimmer 1005
E-Mail

Sprechzeiten

  • nach telefonischer Vereinbarung

Zuständigkeiten

  • Telefonliste Kosteneinziehung

    PDF-Dokument (369.3 kB) - Stand: Februar 2024

Fahrverbindungen

U-Bahn Paulsternstr.
U7

Bus Paulsternstr.
139, N7, N39

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