Drucksache - 0441/XX
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Neueinstellungen und laufenden Vertragsverlängerungsverfahren ab sofort möglichst auf sachgrundlose Befristungen und die sogenannte ,Befristung zur Erprobung‘ nach § 14 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) zu verzichten.“
Zur Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vom 21.03.2018 wird ergänzend zum Zwischenbericht über die weitere Entwicklung berichtet.
Dem Senatsbeschluss vom 10.04.2018 mit dem Inhalt, auf die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund grundsätzlich zu verzichten, hat sich der Rat der Bürgermeister in der Sitzung vom 21.06.2018 mit entsprechender Beschlussvorlage angeschlossen.
Das Bezirksamt hat in der Sitzung am 14.08.2018 die bestehende Beschlusslage erörtert, zu der zwischenzeitlich ein ergänzendes Rundschreiben der Senatsverwaltung für
Finanzen hinzugetreten war. Sowohl im Bericht des Senats von Berlin an das Abgeordnetenhaus als auch im angeführten Rundschreiben wird die Möglichkeit eröffnet, in Ausnahmefällen den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Zeitvertrages zuzulassen. Hierbei kann es sich nur um äußerst seltene Ausnahmen handeln, wie z. B. ein besonderes personalpolitisches Interesse des Landes Berlin als Arbeitgeber. Das Bezirksamt hat daher neben dem Beschluss über einen grundsätzlichen Verzicht auf die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund die Auflage erteilt, über geplante Ausnahmen bereits im Vorfeld vor einer entsprechenden Stellenausschreibung beschließen zu wollen.
Damit ist sichergestellt, dass die Beschlusslage zum grundsätzlichen Verzicht auf sachgrundlos befristete Arbeitsverträge uneingeschränkt angewendet wird.
Die angesprochene Senatsvorlage Nr. S-1145/2018 sowie die Vorlage des Senats an das Abgeordnetenhaus – Drucksachen Nr. 18/0659 – sind als Anlagen beigefügt.
Berlin – Spandau, den 6. November 2018
Kleebank Bezirksbürgermeister
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