Drucksache - 0494/XX
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr2017
im Kapitel4042Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach SGB VIII und Inobhutnahme
bei Titel67104 TStationäre Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII innerhalb Berlins
bis zur Höhe von3.720.000,00 €,
bei Titel67156 TTagesgruppen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von305.000,00 €
und
bei Titel67187 TEinsatz von Erziehungsbeiständen und Betreuungshelfer/innen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von237.000,00 €
werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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