Drucksache - 0085/XX
Einleitend erlaubt sich das Bezirksamt den Hinweis, dass das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung stets alle einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften anwendet, so selbstverständlich auch die Leitlinien für den Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt als auch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege).
Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt -SGA- wird auftragsgemäß auch zukünftig an geeigneten Stellen Fahrradständer zur Sicherung von Gehwegflächen vor Beschädigungen einbauen, wie es dies bereits in der Vergangenheit wiederholt getan hat (z.B. Adamstraße, Alt-Gatow).
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Kosten für einen einfachen Anlehnbügel vom Typ 'Kreuzberg' knapp das 9-fache eines einfachen Sperrpfostens betragen. Angesichts der dem SGA obliegenden gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht kann der Einbau von Fahrradbügeln zum Zwecke der Sperrung von Flächen nur mit nachrangiger Priorität im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.
Das Bezirksamt erklärt aber auch, dass es den Einbau von Fahrradständern an Örtlichkeiten mit gesteigerter Nachfrage (z.B. bike-and-ride) selbstverständlich weiter vorantreiben wird.
Berlin-Spandau, den 15.02.2018 Das Bezirksamt
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