Drucksache - 0085/XX  

 
 
Betreff: Fahrradbügel statt Poller
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Mitberatung
16.03.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Vorberatung
04.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Mitberatung
15.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vertagt   
21.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Vorberatung
07.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
28.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag AfD v. 14.02.2017
Mitberatung BüO v. 16.03.2017
Prot.Auszug. HPR v. 04.05.2017
Mitberatung BüO v. 21.09.2017
BE HPR v. 07.12.2017
Vorl. z.K. v. 15.02.2018

Einleitend erlaubt sich das Bezirksamt den Hinweis, dass das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung stets alle einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften anwendet, so selbstverständlich auch die Leitlinien für den Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt als auch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege).

 

Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt -SGA- wird auftragsgemäß auch zukünftig an geeigneten Stellen Fahrradständer zur Sicherung von Gehwegflächen vor Beschädigungen einbauen, wie es dies bereits in der Vergangenheit wiederholt getan hat (z.B. Adamstraße, Alt-Gatow).

 

Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Kosten für einen einfachen Anlehnbügel vom Typ 'Kreuzberg' knapp das 9-fache eines einfachen Sperrpfostens betragen. Angesichts der dem SGA obliegenden gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht kann der Einbau von Fahrradbügeln zum Zwecke der Sperrung von Flächen nur mit nachrangiger Priorität im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.

 

Das Bezirksamt erklärt aber auch, dass es den Einbau von Fahrradständern an Örtlichkeiten mit gesteigerter Nachfrage (z.B. bike-and-ride) selbstverständlich weiter vorantreiben wird.

 

 

Berlin-Spandau, den 15.02.2018

Das Bezirksamt

 

 

KleebankBewig

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 


 

 
 

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