Drucksache - 1240/XXI  

 
 
Betreff: Anmeldung städtebaulicher Maßnahmen für das Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere (Karl-Marx-Straße / Sonnenallee und Schillerpromenade) für das Programmjahr 2025
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 Bezirksverwaltungsgesetz entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die bezirkliche Anmeldung zur Städtebauförderung.

 

Die vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - für das Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere priorisierten Maßnahmen werden mit den veranschlagten Jahresraten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) zur Aufnahme in die Programmplanung der Städtebauförderung nach §§ 164 a, 164 b BauGB und § 25 AGBauGB angemeldet.

 

Im Ergebnis der fachlichen Abstimmungen werden die nachfolgend aufgeführten Bauprojekte bzw. Maßnahmen für das Fördergebiet Karl-Marx-Straße / Sonnenallee angemeldet:

 

  1. Umbau der Karl-Marx-Straße, 3. Bauabschnitt
  2. Umbau und Sanierung der Elbe-Schule, 2. Bauabschnitt und Schulhofneugestaltung
  3. Ausbau der Weserstraße zur Fahrradstraße
  4. Erneuerung Karl-Marx-Platz
  5. Kinder- und Familieneinrichtung Karl-Marx-Straße 52
  6. Sportplatz Maybachufer
  7. Weichselstraße
  8. Thomasstraße zwischen Ilse- und Selkestraße
  9. Prozesssteuerung
  10. Citymanagement
  11. Aktionärsfonds
  12. Schulworkshops
  13. 48 Stunden Neukölln

 

Im Ergebnis der fachlichen Abstimmungen werden die nachfolgend aufgeführten Bauprojekte bzw. Maßnahmen für das Fördergebiet Schillerpromenade angemeldet:

 

  1. Umgestaltung Mittelstreifen Schillerpromenade / Herrfurthplatz mit angrenzenden Verkehrsflächen, Umsetzung Gesamtkonzept
  2. Gebietsbeauftragte 2027 bis 2029
  3. Verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen auf Grundlage des Verkehrskonzeptes, Umsetzung
  4. Verbesserung der Standortbedingungen von Straßenbäumen, Umsetzung weiterer Maßnahmen
  5. Gebietsfonds 2027 und 2028

 

Begründung:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) hat die Bezirke um Anmeldungen von Bauprojekten im Rahmen des Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren und Quartiere für das Programmjahr 2025 bis 31.03.2024 gebeten.

 

Das Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ ist das Leitprogramm für die beiden Fördergebiete.

 

Fördergebiet Karl-Marx-Straße / Sonnenallee

Für das Fördergebiet (Sanierungsgebiet) Karl-Marx-Straße / Sonnenallee wurde zwischen 2009 und 2011 ein integriertes Entwicklungskonzept aufgestellt und ein Gesamtmaßnahmenplan festgelegt, die im Jahr 2017 fortgeschrieben wurden und 2024 erneut fortgeschrieben werden sollen (vgl. auch https://www.kms-sonne.de/). 2028 wird voraussichtlich letztmalig eine Maßnahmenanmeldung im Förderprogramm möglich sein.

 

Die anzumeldenden Maßnahmen sind nicht alle neu beginnende. Die bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen (1. bis 3.) erhalten grundsätzlich die höchste Priorität, damit sie ohne Unterbrechung weitergeführt werden zu können. Es folgen Maßnahmen, die noch in diesem Jahr beginnen sollen (4.) bzw. sich in der Vorbereitungsphase befinden (5. bis 8.). Die Anmeldung enthält auch nichtbauliche Maßnahmen, investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen, etwa Leistungen durch externe Büros/Beauftragte, die den Bezirk bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen (9. bis 13.).

 

Fördergebiet Schillerpromenade

Im Jahr 2019 wurde das Fördergebiet „Lebendiges Quartier Schillerpromenade“ festgelegt. Grundlage für die Anmeldung von Fördermaßnahmen ist das am 27.04.2021 vom Bezirksamt beschlossene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK).

 

Die anzumeldenden Maßnahmen sind nicht alle neu beginnende. Die bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahme (1.) erhält grundsätzlich die höchste Priorität, damit sie ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Die Anmeldung enthält auch nichtbauliche bzw. begleitende Maßnahmen, die den Bezirk bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt (2. und 5.). Es folgen Maßnahmen, die noch in diesem Jahr beginnen sollen bzw. sich in der Vorbereitungsphase befinden (3. und 4.).

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung – beschlossen, diese Maßnahmen anzumelden. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.03.2024 haben die anwesenden Ausschussmitglieder einstimmig die Beschlussfassung empfohlen.

 

Nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung werden die Maßnahmen bis 31.03.2024 bei SenStadt angemeldet. Bis Ende September des Jahres werden die Anträge zur Bewilligung der Fördermittel für die angemeldeten Maßnahmen in Höhe der Jahresraten gestellt, soweit diese von SenStadt in die Programmplanung (Finanzierungszusagen) des Landes Berlin aufgenommen worden sind.

 

Nach Vorlage des vollständigen Förderantrags kann SenStadt die entsprechende Finanzierungszusage für das Programmjahr 2025 frühestens mit Beginn des Jahres 2025 erteilen. Eine Finanzierung erfolgt nur, sofern der Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt (Haushaltsvorbehalt).

 

Berlin-Neukölln, 06. März 2024

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen