Drucksache - 1130/XXI  

 
 
Betreff: Sportflächen auf dem Tempelhofer Feld erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneSport
Verfasser:Ewert, WolfgangHertzberg, Volker
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sportausschuss Ausschussberatung
28.02.2024 
16. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Sport
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Sportausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Sportflächen am Columbiadamm erhalten bleiben.

 

Begründung: Der Senat plant, das Tempelhof-Gesetz zu ändern. Ziel ist es, Flächen für weitere Unterkünfte für Geflüchtete auszuweisen. Da an die bereits für Unterkünfte genutzte Fläche der Sportbereich am Columbiadamm angrenzt, besteht die Besorgnis, dass diese bebaut werden könnten. Einer der größten Sportvereine Berlins, TiB, der seinen Sitz in Neukölln hat, nutzt die Flächen intensiv und müsste viele seiner Aktivitäten einstellen, wenn die Sportflächen nicht mehr nutzbar wären. Folgende Sportflächen stehen zur Disposition:              - eine Beachvolleyballanlage mit mehreren Feldern,

 - ein Basketball Court mit mehreren Feldern,

 - ein Softball- und - ein Baseballfeld sowie

 - ein Squash Court

 

Selbstverständlich müssen Unterkünfte für Geflüchtete geschaffen werden, aber eine Verdrängung anderer intensiver Nutzungen sollte verhindert werden. Unterkünfte für Geflüchtete müssen in Übereinstimmung mit dem Tempelhofer Feld-Gesetz stehen. Das bedeutet, dass Geflüchtete auch in Gebieten untergebracht werden, die grundsätzlich dem Bereich der Wohnbebauung im Innenbereich §34 BauGB zuzuordnen sind und nicht im grundsätzlich unbebauten Außenbereich entsprechend §35 BauGB. Das Tempelhofer Feld gilt als Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB. Die Unterbringung im Innenbereich ermöglicht Inklusion - die Unterbringung im Außenbereich fördert Segregation und Exklusion.

 
 

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