Drucksache - 0638/XXI  

 
 
Betreff: Verweis unter §7 Abs. 5 der Geschäftsordnung korrigieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGeschäftsordnung
Verfasser:Stemmermann, Jan TjadoSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
27.04.2023    3. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.05.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GO
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§7 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung wird geändert in "§16 Abs. 2 bleibt davon unberührt."

 

Begründung: Der jetzige Verweis bezieht sich auch einen nichtexistierenden Paragraphen. So wird der Verweis äquivalent zum BezVwG korrigiert.

 
 

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