Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0638/XXI
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§7 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung wird geändert in "§16 Abs. 2 bleibt davon unberührt."
Begründung: Der jetzige Verweis bezieht sich auch einen nichtexistierenden Paragraphen. So wird der Verweis äquivalent zum BezVwG korrigiert. |
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