Drucksache - 0366/XXI  

 
 
Betreff: Berlin feuerwerksarm: Für Menschen, Tiere und Umwelt!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneHaushVerwKlimaNachh.
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianDr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
12.09.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HVKN
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften Verbot privaten Feuerwerks zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. Als ersten Schritt soll dafür geworben werden, dass für den Jahreswechsel 2022/23 ein Feuerwerksverkaufsverbot erlassen wird.

 

Begründung: In Berlin leben in zwischen nicht nur zehntausende Menschen, die vor Putins Bombenterror auf die Ukraine geflohen sind, auch viele ältere Berliner*innen werden jedes Jahr aufs Neue schmerzlich durch explodierende Böller an die Zeit der Bombardierungen im 2. Weltkrieg erinnert. Regelmäßig werden zu den Jahreswechseln Menschen durch die Verwendung von legalen und illegalen Sprengstofferzeugnissen, sog. Feuerwerk, verletzt oder sogar getötet. In Deutschland erleiden z.B. jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Rund ein Drittel dieser Menschen behält bleibende Schäden (Dtsch. Ärztebl. 2012), Nach Angaben des Umweltbundesamtes (2017) werden jedes Jahr rund 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) zum Jahreswechsel in 24 Stunden freigesetzt. Diese Menge entspricht in etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Die negativen Auswirkungen auf Wild- und Haustiere sind hinlänglich bekannt. Nach der harmonisierten EU-Gesetzgebung zu Feuerwerk dürfen sog. Feuerwerksbatterien inzwischen bis zu 500g Sprengstoff enthalten. Solche Sprengstoffangebote werden nicht nur zum alljährlichen Vergnügen zum Jahreswechsel genutzt. Sie dienen inzwischen vermehr dazu Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei anzugreifen oder mit dem legal erworbenen Material illegale Sprengsätze herzustellen. Inzwischen Unterstützen auch die GdP sowie die DPolG die Forderung nach einem Böllerverbot ( Polizeigewerkschaften fordern Böllerverbot an Silvester | Presseportal) Das Verkaufsverbote von Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/21 und 2021/22 haben deutlich vor Augen geführt, mit wie wenig Aufwand die Böllerei stark reduziert wurde. Die auf den Straßen verbliebenen Silvester-Müllmengen wurden mit 130m³ (2021) gegenüber dem Vorjahr (2020: 400m³) deutlich reduziert. Es wurden 2020/21 nur etwa halb so viel Feuerwehreinsätze im Vergleich zum letzten Silvester registriert und die Zahl der Verletzten war geringer. In jenen Städten, die neben dem Verkaufsverbot auch allgemeine Feuerwerksverbote verhängten, waren die Wirkungen noch besser. Der maximale stündliche Höchstwertr Feinstaub in der Luft ging in den Großstädten München (92 %) und Hamburg (83%) zurück. In Berlin hrte nur ein Verkaufsverbot zu einer Reduzierung der Feinstaubkonzentration um 66 %.

 
 

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