Drucksache - 0031/XXI  

 
 
Betreff: Energetische Gebäudesanierung voranbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung
Verfasser:Schulze, Karstenvon Chelstowski, Max
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussberatung
04.01.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
05.04.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
21.06.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
31.08.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss vertagt 2
Änderungsantrag der Grünen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Maßnahmen zu treffen, um die energetische Gebäudesanierung im Bezirk voranzubringen:

 

  1. Das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt „Milieuschutz vs. Klimaschutz“r das Gebiet Schillerpromenade sowie die Erstellung des Energetischen Quartierskonzepts Gropiusstadt fortzuführen und bei Eigentümern weiterhin um Mitarbeit zu werben. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss vorgestellt und die Übertragbarkeit bzw. Erarbeitung weiterer energetischer Quartierskonzepte geprüft werden.

 

  1. Sich für ein Förderprogramm für energetische Sanierung im Milieuschutz einzusetzen. Das Bezirksamt soll sich im Rat der rgermeister und auch auf Landesebene dafür einsetzen, dass ein Förderprogramm aufgelegt wird, das eine warmmietenneutrale energetische Sanierung ermöglicht.

 

  1. Bis dahin sollen die Möglichkeiten, auch in Milieuschutzgebieten über die Mindestanforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes hinaus energetisch sanieren zu können fortgeführt und ausgeweitet werden, wenn durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln und/oder Modernisierungsvereinbarungen sichergestellt ist, dass die Höhe der Umlage dadurch geringer ausfällt oder maximal die Höhe einer Sanierung nach Mindeststandard erreicht.

 

  1. Städtebauliche Erhaltungssatzungen daraufhin zu überprüfen, ob etwaige Einschränkungen für energetische Sanierungen modifiziert oder gestrichen werden können ohne das städtebauliche Ziel zu gefährden. Dem Ausschuss ist über Ergebnisse Bericht zu erstatten.
 
 

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