Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0024/XXI
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen in der Johannisthaler Chaussee im Zeitraum von 07:00 bis 17:00 Uhr in folgenden Bereichen Tempo 30 einzurichten: von der Hausnummer 239 bis zum Kreuzungsbereich Johannisthaler Chaussee / Baumläuferweg; von der Hausnummer 232 bis 242.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, das im Bereich der o.a. Kita in der Johannisthaler Chaussee im Zeitraum von 7.00 bis 17.00 Uhr Tempo 30 eingerichtet wird. Da der Bezirk nicht für die Einrichtung von Tempo 30 Bereichen auf Hauptverkehrsstraßen, also im übergeordneten Straßennetz, zuständig ist, hat sich das Bezirksamt am 16.11.2022 mit einem Schreiben an die seinerzeit zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) gewandt und um eine wohlwollende Prüfung des Anliegens gebeten. Zudem hat die Straßenverkehrsbehörde Neukölln bereits im vergangenen Jahr ergänzend einen Regelplan 200 angeordnet und umgesetzt, um so mittels Fahrbahnmarkierungen zu einer sichereren Fußgängerquerungshilfe der Fahrbahn beizutragen. Die Senatsverwaltung hat in ihrer Antwort Ende Januar 2023 mitgeteilt, dass sie nur durch Zufälle oder Einzelschreiben (wie z.B. Schreiben des Bezirks in dieser Sache) Kenntnis davon erlangt, wo noch kein Tempo 30 vor z.B. Kitas gilt. In diesem Zusammenhang ist das Bezirksamt dann gebeten worden, eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, wo sich solche Standorte von Kindertagesstätten und anderen sozialen Einrichtungen im übergeordneten Straßennetz befinden.
Diese Übersicht (kein Ranking) wurde daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Schul- bzw. Jugendamt Neukölln erstellt und an die zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) übersandt. Die Übersicht enthält auch den Standort, welcher diesem Beschluss zugrunde liegt. Wie durch die Senatsverwaltung zugesichert wurde, wird die Prüfung und Anordnung dann sukzessive im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchgeführt. Das Bezirksamt wird über den weiteren Fortgang gern in den zuständigen Ausschüssen berichten.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 24. Juli 2023
Gerrit Kringel Jochen Biedermann stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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