Drucksache - 2166/XX  

 
 
Betreff: Halteverbot im Gockelweg auf die andere Straßenseite verlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schenk, OlafPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
10.03.2021 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt   
12.05.2021 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
31.05.2021 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt 3
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung des Antragstellers vor Beschlussempfehlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob das Halteverbot im vorderen Bereich des Gockelweg (Hausnummer 1-13) auf beide Seiten aufgeteilt werden kann, um ein gefährdungsfreies Ein- und Aussteigen zu ermöglichen und eine Beruhigung des Verkehrs zu erreichen.

 

Begründung: Auf der Seite des Halteverbotes befindet sich ein Gehweg, der auch den Beifahrern ein bequemes und ungefährliches Ein- und Aussteigen ermöglicht.

Auf der bisherigen Parkseite befindet sich ein Bordstein der unterbrochen ist, und somit eine Stolperfalle darstellt. Zudem befindet sich hinter dem Bordstein ein Versickerungsgraben der eine weitere Gefahr darstellt.

 
 

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