Drucksache - 2124/XX  

 
 
Betreff: Bürger vor gesundheitsgefährdenden Zuständen in Lebensmittelbetrieben schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-NeuköllnVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schröter, SteffenPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
10.02.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt     
10.03.2021 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, endlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen und das Urteil des das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1BvF1/13 vom 23.3.2018 ), wonach eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Bäckereien, Metzgereien, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln zulässig ist und auch online erfolgen darf, sowie die EU-Kontrollverordnung (VO EU 2017/625) umzusetzen, weil das Land Berlin seinen Aufgaben bisher nicht nachgekommen ist.

 

Begründung: Immer wieder wurde unter datenschutzrechtlicher Gründen eine Veröffentlichung von Ergebnissen aus Lebensmittelkontrollen verschoben. Nun gibt es bereits seit dem Frühjahr 2018 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach unter Abwägung von datenschutzrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Gründen entschieden hatte, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln zulässig ist und auch online erfolgen darf. Daneben schreibt auch die EU-Kontrollverordnung (VO EU 2017/625) eine Veröffentlichung solcher Daten vor und derBundesgesetzgeber hat im April 2019 eine entsprechende Änderung im §40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) dementsprechend eingefügt. Dennoch passiert nichts im Land Berlin.Dass es auch geht, beweist das Bezirksamt Pankow. Das Land Berlin ist verpflichtet, das Urteil des das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1BvF1/13 vom 23.3.2018 ) und die EU-Kontrollverordnung (VO EU 2017/625) umzusetzen. Leider ist der Senat bei solchen Verbraucherthemen untätig, obwohl auch dies in den Koalitionsverhandlungen vereinbart wurde. Insofern muss das Bezirksamt Neukölln in Vorleistung gehen und die Ergebnisse aus Lebensmittelkontrollen über die verfügbare Datenbank „Lebensmittel-Smiley“, die eine Erweiterung der Fachsoftware der Veterinär- und Lebensmittel-überwachung ist, veröffentlichen.

 
 

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