Drucksache - 1748/XX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung I - Fraktionssitzungen und Ausschusssitzungen im Pandemiefall
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUGeschäftsordnung
Verfasser:1. Schulze, Karsten
2. Beitritt: SPD, Fraktionslose Zielisch
Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
07.05.2020 
46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
14.08.2020    9. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beitritt Zielisch
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. In §10 wird ergänzt:

4. Fraktionssitzungen können als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden. Die Anwesenheit wird durch Namensaufruf festgestellt.

 

  1. In §13 wird ergänzt:

Sitzungen des Ältestenrates können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden. Die Anwesenheit wird durch Namensaufruf festgestellt.

 

  1. In §17 (11) wird im Anschluss an den bestehenden Text ergänzt:

Ausschusssitzungen können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden. Die Anwesenheit wird durch Namensaufruf festgestellt.

 

  1. 4. In §17 (7) wird im Anschluss an den bestehenden Text ergänzt:

Wenn Ausschusssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden, ist das Abstimmverhalten der teilnehmenden Ausschussmitglieder entweder gesammelt durch die jeweilige Fraktion oder durch die Einzelmitglieder binnen 24 Stunden schriftlich via Email oder Fax beim BVV-Büro zu dokumentieren.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. In §10 wird ergänzt:

4. Fraktionssitzungen können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden.

 

  1. In §13 wird ergänzt:

Sitzungen des Ältestenrates können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden.

 

  1. In §17 (11) wird im Anschluss an den bestehenden Text ergänzt:

Ausschusssitzungen können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden.

 

  1. In §17 (7) wird im Anschluss an den bestehenden Text ergänzt:

Wenn Ausschusssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden, ist das Abstimmverhalten der teilnehmenden Ausschussmitglieder entweder gesammelt durch die jeweilige Fraktion oder durch die Einzelmitglieder binnen 24 Stunden schriftlich via Email oder Fax beim BVV-Büro zu dokumentieren.

 
 

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