Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1748/XX
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
4. Fraktionssitzungen können als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden. Die Anwesenheit wird durch Namensaufruf festgestellt.
Sitzungen des Ältestenrates können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden. Die Anwesenheit wird durch Namensaufruf festgestellt.
Ausschusssitzungen können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden. Die Anwesenheit wird durch Namensaufruf festgestellt.
Wenn Ausschusssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden, ist das Abstimmverhalten der teilnehmenden Ausschussmitglieder entweder gesammelt durch die jeweilige Fraktion oder durch die Einzelmitglieder binnen 24 Stunden schriftlich via Email oder Fax beim BVV-Büro zu dokumentieren.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
4. Fraktionssitzungen können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden.
Sitzungen des Ältestenrates können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden.
Ausschusssitzungen können im Ausnahmefall (z.B. im Pandemiefall) als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden.
Wenn Ausschusssitzungen als Telefon- bzw. Videokonferenz abgehalten werden, ist das Abstimmverhalten der teilnehmenden Ausschussmitglieder entweder gesammelt durch die jeweilige Fraktion oder durch die Einzelmitglieder binnen 24 Stunden schriftlich via Email oder Fax beim BVV-Büro zu dokumentieren. |
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