Drucksache - 1183/XX  

 
 
Betreff: Öko-Logisches Grünflächenmanagement
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Grünflächenausschuss
26.03.2019 
2. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses vertagt   
13.06.2019 
4. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses vertagt   
29.10.2019 
7. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
04.12.2019 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
11.11.2020 
Fortsetzung der 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss vertagt 2
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Kenntnisnahme vertagt 1
Schlussbericht

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so gestaltet werden können, dass diese Firmen verpflichtet werden, harbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in

Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren, soweit nicht zwingende Amtsinterne Gründe dagegensprechen, die einen anderen Arbeitsablauf erforderlich machen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Pflegeverträge für Grünflächen mit Fremdfirmen so zu gestalten, dass diese Firmen verpflichtet werden, Mäharbeiten erst dann auszuführen, wenn das Gros der Wiesenpflanzen geblüht hat und entsprechend Zeit zum Aussamen gewesen ist, soweit nicht gartendenkmalpflegerische Gründe in Ausnahmefällen gegen dieses Vorgehen sprechen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auf Flächen mit Frühjahrsblühern (z.B. Narzissen, Tulpen etc.) keine Mäharbeiten vor der Blüte erfolgen. Die Pflegearbeiten, welche durch die Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes ausgeführt werden, sind nach den gleichen Gesichtspunkten zu terminieren.

 

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Mäharbeiten so früh im Jahr terminiert werden, dass im Frühjahr blühende Pflanzen noch vor der Blüte abgemäht werden. Ebenso führen falsch terminierte Mäharbeiten zu einer Verarmung von Wiesenflächen in Parks oder auf Mittelstreifen als Straßenbegleitgrün. Sinnvoll terminierte Mäharbeiten können bewirken, dass sich in kurzer Zeit artenreiche Natur-Hot-Spots entwickeln, die als Lebensgrundlage für Insekten (z.B. Bienen, Schmetterlinge) und Kleinsäuger dienen. Ein solches Vorgehen sollte sinnvollerweise durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, damit die Bürger*innen verstehen, dass eine weniger gepflegte Landschaft nicht aus Sparsamkeit sondern aus ökologischen Gesichtspunkten ein neues Erscheinungsbild erhält.

 

-Schlussbericht-

 

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist grundsätzlich ein wichtiges Anliegen der Grünflächenpflege in Neukölln. Folgende Rahmenbedingungen sind im Hinblick auf das Ziel der Förderung der Biodiversität abzuwägen:

  • Nutzungsart und Nutzungsintensität der Grünflächen,
  • Verkehrssicherheit,
  • Witterungsereignisse (insbesondere Trockenheit und Hitze, außerdem Starkregen),
  • Standortbedingungen (Bodenart, aber auch Größe, Zugänglichkeit u.a.),
  • Pflegekapazitäten personell und finanziell,
  • Vertragsverhältnisse mit / Flexibilität von Fremdfirmen.

 

Unter Würdigung der genannten Rahmenbedingungen sieht das Bezirksamt kaum konkrete Möglichkeiten, die Grünflächenpflege im Bezirk so anzupassen, dass Biodiversität gezielt befördert wird. Der Intention des Beschlusses entspricht es aber, dass die Vegetationsrhythmen von Frühjahrsblühern (Mahd erst nach Einzug der Laubblätter) berücksichtigt werden, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen.

 

Weitere Mnahmen im Sinne des Beschlusses sind aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten nicht möglich. Eine Entwicklungspflege in Grünanlagen mit Planung und Durchführung der nachhaltigen Vegetationsentwicklung kann nur hauptsächlich in den Gartendenkmalen Neuköllns sowie temporär in Einzelfällen erfolgen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 16.10.2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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