Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0361/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – aufgestellte Bebauungsplan XIV-257a vom 02. Mai 2017 für die Grundstücke Landreiterweg 47/67, Wildhüterweg 28/38 und Am Eichenquast 13/17 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-257a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) in der bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 5.2 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-257a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 26. September 2017
Dr. Franziska Giffey Jochen Biedermann
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan XIV-257a vom 02. Mai 2017 für die Grundstücke Landreiterweg 47/67, Wildhüterweg 28/38 und Am Eichenquast 13/17 im Bezirk Neukölln ist am 30. Januar 2018 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 10. März 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 7 auf Seite 176 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 0361/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 25. August 2022
Jochen Biedermann stellvertretender Bezirksbürgermeister |
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