Auszug - Aktionstage des Ordnungsamtes  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 07.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1396/XVIII Aktionstage des Ordnungsamtes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneWirtschaft
Verfasser:Szczepanski, BerndMahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Biedermann weist zur Antragbegründung darauf hin, dass planmäßige Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in Neukölln nicht stattfinden

Herr Biedermann weist zur Antragbegründung darauf hin, dass planmäßige Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in Neukölln nicht stattfinden. Daher sollte das Ordnungsamt zumindest an Schwerpunktagen Kontrolleinsätze durchführen.

 

Die SPD-Fraktion erinnert auf die Verständigung im Ausschuss, dass keine nichtanlassbezogenen Kontrollen auf Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetztes erfolgen. Sie lehnt den Antrag wie die FDP-Fraktion daher ab.

 

Herr Buschkowsky berichtet zunächst, dass die „Soko Suff“ bei den regelmäßigen wöchentlichen Kontrollen auch das nach dem Jugendschutz nicht zulässige Rauchen von Jugendlichen unter 18 überwacht. Richtig ist aber auch, dass das Ordnungsamt routinemäßig keine Streifen durch Kneipen und Gaststätten schickt. Hiervon sieht das Bezirksamt allein schon aus Fürsorgegründen ab. Unabhängig davon hat das Bezirksamt den Eindruck, dass das Gesetz greift und es angesichts der in Neukölln zu verzeichnenden weitaus schwerwiegenderen Problemlagen insoweit eine Verschwendung personeller Ressourcen wäre, Streifen durch die Gaststätten patrouillieren zu lassen. Sollte die Fraktion der Grünen durch eigenes Erleben Kenntnis davon haben, dass bestimmte Gaststätten grundsätzlich gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen, sollte sie das Ordnungsamt informieren. In 2009 wurden auf entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung 39 und in 2010 bislang 46 Verstöße geahndet.

 

Der Antrag wird mit einer Gegenstimme a b g e l e h n t.

 


 
 

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