Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Aktionstage des Ordnungsamtes
Herr Biedermann weist zur Antragbegründung darauf hin, dass planmäßige Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in Neukölln nicht stattfinden. Daher sollte das Ordnungsamt zumindest an Schwerpunktagen Kontrolleinsätze durchführen.
Die SPD-Fraktion erinnert auf die Verständigung im Ausschuss, dass keine nichtanlassbezogenen Kontrollen auf Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetztes erfolgen. Sie lehnt den Antrag wie die FDP-Fraktion daher ab.
Herr Buschkowsky berichtet zunächst, dass die „Soko Suff“ bei den regelmäßigen wöchentlichen Kontrollen auch das nach dem Jugendschutz nicht zulässige Rauchen von Jugendlichen unter 18 überwacht. Richtig ist aber auch, dass das Ordnungsamt routinemäßig keine Streifen durch Kneipen und Gaststätten schickt. Hiervon sieht das Bezirksamt allein schon aus Fürsorgegründen ab. Unabhängig davon hat das Bezirksamt den Eindruck, dass das Gesetz greift und es angesichts der in Neukölln zu verzeichnenden weitaus schwerwiegenderen Problemlagen insoweit eine Verschwendung personeller Ressourcen wäre, Streifen durch die Gaststätten patrouillieren zu lassen. Sollte die Fraktion der Grünen durch eigenes Erleben Kenntnis davon haben, dass bestimmte Gaststätten grundsätzlich gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen, sollte sie das Ordnungsamt informieren. In 2009 wurden auf entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung 39 und in 2010 bislang 46 Verstöße geahndet.
Der Antrag wird mit einer Gegenstimme a b g e l e h n t.
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