Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Wahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Widerspruchsbeirat beim Geschäftsbereich Soziales des Bezirksamtes Neukölln
A. Aus dem Kreis der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung I. zu ordentlichen Mitgliedern: drei Bezirksverordnete II. zu Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern: drei Bezirksverordnete B. Nach der anliegenden Vorschlagsliste des Geschäftsbereiches Soziales I. zu ordentlichen Mitgliedern - eine Vertretung der Gewerkschaften, - drei Vertretungen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, - zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) einsetzen und zwar vorrangig von Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte und - fünf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden. II. zu Stellvertretungen - eine Vertretung der Gewerkschaften, - drei Vertretungen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, - zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) einsetzen und zwar vorrangig von Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte und - fünf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.
Begründung: Mit Beginn der XXI. Wahlperiode ist auch der Widerspruchsbeirat nach dem SGB IX und SGB XII neu zu bilden. Dieser wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren des Trägers der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und des Trägers der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in jedem Bezirk gebildet. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Die in der anliegenden Vorschlagsliste enthaltenen Wahlvorschläge sind von den angegebenen Organisationen eingereicht worden.
Gesetzliche Grundlage: § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996
Anlage: 1 Vorschlagsliste
Berlin-Neukölln, 28. Februar 2022
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Wahl wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der CDU, der LINKEN und der FDP bei Enthaltung der AfD zugestimmt. |
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