Drucksache - 0172/XXI  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozBA/Soz
  Liecke, Falko
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.03.2022 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
BVV_Vorschlagsliste Wahl der Mitglieder 291221
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Widerspruchsbeirat beim Geschäftsbereich Soziales des Bezirksamtes Neukölln

 

A. Aus dem Kreis der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung

I. zu ordentlichen Mitgliedern: drei Bezirksverordnete

II. zu Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern: drei Bezirksverordnete

B. Nach der anliegenden Vorschlagsliste des Geschäftsbereiches Soziales

I. zu ordentlichen Mitgliedern

-         eine Vertretung der Gewerkschaften,

-         drei Vertretungen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen,

-         zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) einsetzen und zwar vorrangig von Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte und

-         nf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

II. zu Stellvertretungen

-       eine Vertretung der Gewerkschaften,

-       drei Vertretungen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen,

-       zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) einsetzen und zwar vorrangig von Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte und

-       nf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

 

Begründung:

Mit Beginn der XXI. Wahlperiode ist auch der Widerspruchsbeirat nach dem SGB IX und SGB XII neu zu bilden. Dieser wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren des Trägers der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und des Trägers der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in jedem Bezirk gebildet. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Die in der anliegenden Vorschlagsliste enthaltenen Wahlvorschläge sind von den angegebenen Organisationen eingereicht worden.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996

 

Anlage:

1 Vorschlagsliste

 

Berlin-Neukölln, 28. Februar 2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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