Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Rot-Rot-Grüner Populismus baut keine Wohnungen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht zur Kenntnis. Sie fordert das Bezirksamt auf, von dieser rechtswidrigen Praxis ab sofort Abstand zu nehmen und künftig weder das Vorkaufsrecht auszuüben noch weitere ebenfalls rechtswidrige Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Stattdessen ist für Neukölln zügig eine wohnungspolitische Strategie mit der Zielrichtung „Schaffung neuen Wohnraums“ zu entwickeln. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Mietendeckel“ sind der Rot-Rot-Grüne Senat und das Rot-Grün-geführte Bezirksamt Neukölln ein weiteres Mal mit ihrer Wohnungspolitik gescheitert. Leidtragende dieser rechtswidrigen und wohnungspolitisch unsinnigen Politik sind jedoch die Neuköllnerinnen und Neuköllner, die vergeblich nach bezahlbaren Wohnraum suchen. Weder „Mietendeckel“ noch die exzessive Ausübung des Vorkaufsrechts und die damit erzwungenen Abwendungsvereinbarungen haben in Neukölln neuen Wohnraum geschaffen. Aufwand, Kosten sowie Nutzen dieser rechtswidrigen Instrumente stehen in keinem Verhältnis und lösen nicht das Wohnungs- und Mietenproblem in unserem Bezirk. Bezahlbare Mieten sind und bleiben in Neukölln eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen. Aus diesem Grunde braucht Neukölln endlich eine Neubau-Offensive, um durch ein zusätzliches Angebot an preiswerten Wohnraum den weiteren Anstieg der Mieten zu stoppen. Das Bezirksamt Neukölln muss seinen Teil dazu beitragen und in Zukunft auf populistische und rechtswidrige Maßnahmen verzichten.
Herr BV Wittke begründet die Entschließung.
Redebeiträge: Herr BV Preuß, Herr BV Stiermann, Frau BV Aßmann, Herr BV Kapitän, Herr BV Leppek, Herr BV Wittke
Die Entschließung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FDP abgelehnt. |
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