Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen
Das Bezirksamt sich beim Regierenden Bürgermeister dafür eingesetzt, dass Menschen mit Behinderungen eine Vertretung im rbb-Rundfunkrat bekommen. Hierauf ist die Senatskanzlei wie folgt eingegangen.
„Der rbb-Rundfunkrat umfasst nach § 14 Abs. 1 rbb-Staatsvertrag (rbb-StV) insgesamt 30 Mitglieder, die während ihrer jeweils vierjährigen Amtszeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Allgemeinheit der beiden Länder Berlin und Brandenburg vertreten. Die entsendungsberechtigten Institutionen sind im rbb-StV abschließend festgelegt. Eine Änderung der Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates bzw. der hierfür geltenden Verfahrensweise wäre nur im Rahmen einer Novellierung des rbb-StV möglich.
In der Koalitionsvereinbarung ist die Evaluierung des rbb-StV bis 2020 vorgesehen, worauf sich die Senatskanzlei und die Staatskanzlei Brandenburg auch bereits verständigt haben. Bei der nächsten Novellierung des rbb-StV wird unter anderem die Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates überprüft werden, wobei verschiedene Gruppen ihre Vertretung geltend gemacht haben. Dabei wird auch die Frage einer Vertretung von Menschen mit Behinderung thematisiert werden.“
Unabhängig davon, dass die Interessen von Menschen mit Behinderung vertretende Organisationen bislang noch kein förmliches Vorschlagsrecht haben, so ist dennoch der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbands e.V. derzeit Mitglied im rbb-Rundfunkrat. Entsendeorganisation war die Fraktion der Linken des Abgeordnetenhauses von Berlin. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 12. August 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister
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