Auszug - Förderung des Bezirksjugendrings  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1323/XX Förderung des Bezirksjugendrings
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
Verfasser:Blumenthal, MirjamLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Blumenthal übergibt Herrn Hecht das Wort zur Begründunge des Antrages. Die Höhe der Förderung soll demnach von den Bedarfen des Bezirksjugendringes abhängig gemacht werden.

 

Herr Kringel fragt, ob dies zusätzlich zu den Mitteln aus Antrag 1322/XX erfolgen soll. Frau Blumenthal bejaht dies. Auf Nachfrage ergänzt Frau Blumenthal, dass es sich um bezirkliche Mittel handeln soll.

 

Herr Glücklich ergänzt, dass im kommenden Landesjugendhilfeausschuss eine Honorarordnung besprochen wird, die mit dieser Frage zusammenhängt.

Herr Gladisch weist darauf hin, dass der Bezirk keine Möglichkeit hat, den Bezirksjugendring in dieser Form zu fördern. Der Bezirk kann Jugendarbeit fördern und keine Institutionen. Es müssen also konkrete Projekte benannt werden. Eine pauschale und institutionelle Förderung ist nicht möglich. Dafür ist der Senat zuständig.

Herr Benecke stimmt Herrn Gladisch zu, weist aber darauf hin, dass der Bezirksjugendring nur für Neukölln zuständig ist und daher keine Landesmittel erwarten kann. Er sieht einen Anreiz für Träger, sich zu beteiligen, wenn der Bezirksjugendring eigene Mittel erhalten kann.

 

Frau Heßmann zeigt sich irritiert, dass der Bezirksjugendring mit eigenen Mitteln als neuer Träger aufgebaut werden soll, der eigene Stellen und eigene Mittel hat. Frau Blumenthal weist darauf hin, dass genau das geplant und auch erforderlich ist. Sie schränkt aber ein, dass der Bezirksjugendring nur begrenzte Mittel erhalten soll. Der Bezirksjugendring soll dann Flyer drucken, Öffentlichkeitsarbeit machen, Fortbildungen organisieren und andere Träger koordinieren.

Herr Hecht erläutert dazu, dass es früher durchaus üblich war die Bezirksjugendringe für ihre Arbeit zu finanzieren, da die Unterstützung und Förderung der Kinder und Jugendarbeit im Bezirk speziell von Kinder- und Jugendverbänden ausgehend politisch gewollt waren.

 

Frau Bülck stellt fest, dass es sich beim Bezirksjugendring derzeit noch nicht um einen anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe handelt. Sie stellt daher in Frage, ob es sinnvoll ist, einen noch nicht anerkannten Träger bereits Mittel zuzusichern und damit die ohnehin knappen Mittel zu blockieren. Herr Benecke antwortet, dass die endgültige Mittelzusage letztlich erst erfolgt, wenn entsprechende Anträge gestellt werden. Die Anerkennung als freier Träger müsse jedenfalls erfolgen und könne dann ja auch bei nicht Vorliegen der Voraussetzungen versagt werden.

Herr Kringel fasst zusammen, dass ein neuer Träger geschaffen wird, der finanziert werden muss. Dazu könnte es eine Anschubfinanzierung vom Senat geben und zusätzlich werden bezirkliche Mittel benötigt. Dieser bezirkliche Mehrbedarf ginge dann zu Lasten anderer Träger. Herr Liecke stimmt zu, dass es keine zusätzlichen Mittel gibt. Der Jugendhilfeausschuss muss demnach bei den Haushaltsberatungen entscheiden, an welcher Stelle gespart werden soll. Er weist zudem darauf hin, dass die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses nachrangig zu den Entscheidungen des Jugendamtes sind.

 

Herr Benecke erwidert, dass der Bezirksjugendring auch trägerübergreifende Leistungen erbringen kann, sodass die einzelnen Träger auch bei Einschnitten in eigene Mittel zustimmen können.

Frau Blumenthal ergänzt dazu, dass dieses Verfahren eher schwierig ist, da Träger im Bezirksjugendring mit organisiert sind, die bisher keine Förderung erhalten.

 

Herr Glücklich fragt, was passiert, wenn die Anschubfinanzierung ausgelaufen ist. Herr Benecke antwortet, dass diese Situation nicht neu ist und sich die Träger darauf einstellen werden.

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.


 
 

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