Auszug - Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen  

 
 
5.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 05.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0144/XX Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Nadrowski, KarinHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Intention des Antrages ist es, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrle-gerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen

Intention des Antrages ist es, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrlegerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen.

 

Frau Dr. Giffey berichtet, dass der Wunsch, den Steinträgerweg für den Radfahrverkehr in entgegengesetzter Richtung zur Johannisthaler Chaussee freizugeben, in der Vergangenheit bereits geprüft worden ist. Dabei wurde zunächst festgestellt, dass der Steinträgerweg etwas versetzt auf die Johannisthaler Chaussee trifft, was zu Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr in der Johannisthaler Chaussee auf aus dem Steinträgerweg kommende Radfahrer führen würde.

 

Ein weiterer Hinderungsgrund ist jedoch hauptsächlich, dass an der Kreuzung eine Lichtzeichenanlage vorhanden ist, für die kein Radfahrsignal für den entgegengesetzten Radfahrverkehr vorhanden ist. Für die Prüfung der Machbarkeit einer entsprechenden Veränderung an der Lichtzeichenanlage ist die VLB zuständig. Als der Vorschlag vor Jahren durch das Bezirksamt an die VLB herangetragen wurde, wurde darauf hingewiesen, dass es sich um eine alte Anlage handelt und diese bei einem eventuellen Umbau auf die gewünschte neue Radfahreranbindung geprüft wird. Da bislang jedoch kein Umbau der Lichtzeichenanlage erfolgt ist, kann der Antrag aus Sicherheitsgründen bislang noch immer nicht umgesetzt werden.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

 

 


 
 

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