Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0144/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrlegerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen.
-Schlussbericht-
Einen gleichlautenden Antrag hatte es vor einigen Jahren bereits gegeben. Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Beschlusses nochmals bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingesetzt. Der Steinträgerweg führt schräg auf eine Lichtzeichenanlage an der Johannisthaler Chaussee. Dort kann der Radfahrverkehr nicht eindeutig geführt werden. Daher lehnt die VLB die Freigabe des Radfahrverkehrs entgegen der Einbahnstraßenrichtung im Steinträgerweg nach wie vor ab.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 20. Mai 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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