Drucksache - 0144/XX  

 
 
Betreff: Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Nadrowski, KarinHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.03.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Vorberatung
05.04.2017 
5.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
13.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss vertagt
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme SB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Abschnitt des Steinträgerweges zwischen Rohrlegerweg und Johannisthaler Chaussee für den Radverkehr auch in Gegenrichtung durchgängig zu machen.

 

-Schlussbericht-

 

Einen gleichlautenden Antrag hatte es vor einigen Jahren bereits gegeben. Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Beschlusses nochmals bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingesetzt. Der Steinträgerweg führt schräg auf eine Lichtzeichenanlage an der Johannisthaler Chaussee. Dort kann der Radfahrverkehr nicht eindeutig geführt werden. Daher lehnt die VLB die Freigabe des Radfahrverkehrs entgegen der Einbahnstraßenrichtung im Steinträgerweg nach wie vor ab.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20. Mai 2019

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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