Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Herr Biedermann begründet den Antrag. Frau Fuhrmann berichtet zu einem kürzlichen Zwangsversteigerungsverfahren, dass wieder abgesagt wurde, in dem aber ein kommunales Wohnungsbauunternehmen mitbieten wollte. Das hält sie für unterstützungswert. Daher bittet sie um Zustimmung zum Antrag.
Herr Jendralski gibt zu bedenken, dass der Bezirk keine Mittel zum Kauf von Versteigerungsobjekten habe, sondern lediglich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Eine Zustimmung von der Fraktion der SPD wird nicht erfolgen. Die SPD bringt in diesem Zusammenhang eine Entschließung mit folgendem Wortlaut ein: „Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt das Bemühen des Senats einen Sonderfonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten zu schaffen und befürwortet eine zeitnahe Einrichtung.“
Herr Biedermann erinnert, dass der Bezirk die Möglichkeit des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter ausüben könne. Er habe dazu mit Herrn Malter von Stadt und Land gesprochen, der dazu bereit wäre, wenn er eine Meldung vom Bezirk kommt, so etwas kurzfristig umzusetzen.
Ein Gast meldet sich zu Wort und begrüßt das kommunale Vorkaufsrecht. Er wünscht sich dieses zudem dafür, dass Mieter in die Lage versetzt werden, ein Objekt genossenschaftlich erwerben zu können. Daher sollte das Vorkaufsrecht ausgeweitet werden. Herr Biedermann weist darauf hin, dass es sich um bundesrechtliche Instrumente handelt, die sich dem Einfluss der BVV entziehen.
Frau Fuhrmann erklärt, die Forderungen würden weitergeleitet.
Herr Biedermann schlägt zum Verfahren vor, den Antrag und die Entschließung unabhängig voneinander zur Abstimmung zu stellen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Der Antrag wird mit den Nein Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU und den Ja Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Entschließung wird einstimmig beschlossen. |
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