Auszug - Unterkunft für flüchtende Menschen in der Späthstraße  

 
 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 28.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bezirksamt Treptow-Köpenick, BVV-Saal
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
0685/XIX Gemeinsam wird Neukölln seiner Verantwortung gerecht: Recht auf Asyl und Schutz vor Verfolgung und Krieg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/PIRATEN/LINKESozial
  Schoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln begrüßt die Aufnahme von Flüchtenden in Neukölln

Die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln begrüßt die Aufnahme von Flüchtenden in Neukölln. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das Bezirksamt im Sinne der Willkommenskultur tätig zu werden. Wenn wegen der miltärischen Konflikte und der ethnischen Verfolgungen in Syrien, Afghanistan, im Kaukasus, auf dem Balkan und anderswo Menschen aus ihrer Heimat vertrieben werden und verstärkt nach Berlin kommen, ist es die Aufgabe aller demokratischen Institutionen die Flüchtlinge vor rechter Hetze und politischer Gewalt zu schützen.

 

Daher wird das Bezirksamt gebeten, die Anwohner und Anwohnerinnen frühzeitig im Rahmen einer Veranstaltung über die Situation zu informieren und Nachbarinnen und Nachbarn die Möglichkeit zu geben, Fragen zu klären und zusammen Möglichkeiten zu finden, diese Einrichtung zu unterstützen.

 

Auf Grund der leidvollen Erfahrungen von vielen Verfolgten während den beiden Weltkriegen, ist das Recht auf Asyl ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur in unserem Land. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fordert das Recht auf Asyl weltweit.

 

Der Bezirk Neukölln engagiert sich bereits vielseitig im sozialen Bereich. Auch das Angebot von Wohn- und Unterbringungsraum für flüchtende Menschen sollte dazu gehören. Es ist nicht nur eine Pflicht, dies gegenüber den zuständigen Senatsbehörden zu gewährleisten, sondern auch eine notwendige Maßnahme, um flüchtende Menschen zu unterstützen.

 

 

Die Entschließung wird überwiesen in den Sozialausschuss (ff), mitberatend in den Ausschuss für Integration.

 

 

 

 

 

 

 

 


 
 

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