Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Unterkunft für flüchtende Menschen in der Späthstraße
Die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln begrüßt die Aufnahme von Flüchtenden in Neukölln. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das Bezirksamt im Sinne der Willkommenskultur tätig zu werden. Wenn wegen der miltärischen Konflikte und der ethnischen Verfolgungen in Syrien, Afghanistan, im Kaukasus, auf dem Balkan und anderswo Menschen aus ihrer Heimat vertrieben werden und verstärkt nach Berlin kommen, ist es die Aufgabe aller demokratischen Institutionen die Flüchtlinge vor rechter Hetze und politischer Gewalt zu schützen.
Daher wird das Bezirksamt gebeten, die Anwohner und Anwohnerinnen frühzeitig im Rahmen einer Veranstaltung über die Situation zu informieren und Nachbarinnen und Nachbarn die Möglichkeit zu geben, Fragen zu klären und zusammen Möglichkeiten zu finden, diese Einrichtung zu unterstützen.
Auf Grund der leidvollen Erfahrungen von vielen Verfolgten während den beiden Weltkriegen, ist das Recht auf Asyl ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur in unserem Land. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fordert das Recht auf Asyl weltweit.
Der Bezirk Neukölln engagiert sich bereits vielseitig im sozialen Bereich. Auch das Angebot von Wohn- und Unterbringungsraum für flüchtende Menschen sollte dazu gehören. Es ist nicht nur eine Pflicht, dies gegenüber den zuständigen Senatsbehörden zu gewährleisten, sondern auch eine notwendige Maßnahme, um flüchtende Menschen zu unterstützen.
Die Entschließung wird überwiesen in den Sozialausschuss (ff), mitberatend in den Ausschuss für Integration.
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