Tagesordnung - 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmungen der 30., 31., 32. und 33. Sitzung      
Ö 3  
Bericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes      
Ö 4  
Hartz IV  
Enthält Anlagen
1584/XX  
    VORLAGE
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Jobcenter dafür einzusetzen, dass bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts im Sinne und Interesse der Leistungsberechtigten weit auszulegen ist. Dementsprechend ist ab sofort auf mehrfache Sanktionen aufgrund von Pflichtverletzungen (ohne Meldeversäumnisse) zu verzichten, insbesondere sogenannte Totalsanktionen bzw. Kürzungen der Kosten der Unterkunft aufgrund von Pflichtverletzungen sollen damit nicht mehr zulässig sein. Dies gilt insbesondere auch für unter 25 Jährige, auch wenn das Urteil selbst die Sanktionen von unter 25 Jährigen nicht zum Gegenstand hatte.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    10.12.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 4 - im Ausschuss zurückgezogen
   

Als der Antrag formuliert wurde, war nach Aussage von Frau Schoenthal noch nicht bekannt, dass es eine entsprechende fachliche Weisung der Bundesagentur gibt, mit der die Inhalte des Urteils des BVerfG umgesetzt werden sollen. Sie zieht den Antrag daraufhin zurück. Infolgedessen ist der von Frau Hammer eingebrachte Änderungsantrag hinfällig.

 

Frau Hammer möchte wissen, ob die Sanktionen dadurch generell ausgesetzt werden. Herr BzStR Biedermann muss dies verneinen. Die fachlichen Weisungen orientieren sich am Urteil und regeln (bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen), dass auch beim Zusammentreffen und sich zeitlich überschneidenden Sanktionen nicht mehr als 30 % gemindert werden darf. Weiterhin ist bei jeder Sanktion zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegt. Wenn die Mitwirkung nachträglich nachgeholt wird, sollen die Sanktionen grundsätzlich enden (nicht länger als einen Monat). Zudem gelten die getroffenen Regelungen der fachlichen Weisung auch für die Leistungsberechtigten unter 25 Jahren.

 

Frau Hammer möchte daraufhin den Änderungsantrag als Initiativantrag aus dem Ausschuss einbringen. Da es hierfür keine Mehrheit im Ausschuss gibt, wird sie den Antrag im regulären Verfahren über die BVV einbringen.

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.3 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Kenntnis genommen

Ö 5  
Wartemöglichkeiten für die Donaustraße 89  
Enthält Anlagen
1586/XX  
Ö 6  
Hinweisschild für die Donaustraße 89  
Enthält Anlagen
1591/XX  
Ö 7     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7.1  
Mitteilungen der Verwaltung für Soziales      
Ö 7.2  
Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Nächste Sitzung am 14. Januar 2020      
               
 
 

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