Auszug - Hinweisschild für die Donaustraße 89  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1591/XX Hinweisschild für die Donaustraße 89
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/Soz
Verfasser:Hammer, DorisLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Braun berichtet eingangs kurz, dass mit dem Fachbereich Objektmanagement bereits Gespräche laufen, um Hinweisschilder für einen besseren organisatorischen Ablauf anbringen zu können. Hinweisschilder für bestimmte Personengruppen, wie im Antrag gefordert, sind bisher nicht vorgesehen.

 

Frau Hammer begründet den Antrag, wonach viele der Vorsprechenden z.B. nicht wüssten, in welcher Reihe sie sich vor dem Gebäude anstellen und sich sodann - wenn es der falsche Bereich war - wieder erneut anstellen müssten. Da es sich oftmals um Personen mit Bewegungseinschränkungen handelt, sollten diese nicht unverhältnismäßig lange warten müssen. Der Sicherheitsdienst würde hier nach ihrer Aussage auch entsprechend handeln wollen, muss sich aber an die Vorgaben halten. Für Frau Gloeden kommt es hier auf die gegenseitige Rücksichtnahme untereinander an, wie sie auch im allgemeinen Alltag vorhanden ist. Herr Szczepanski kann die Intention des Antrags zwar grundsätzlich nachvollziehen, jedoch ist der Personenkreis “Schwerbehinderte“ hinsichtlich vorhandener Merkzeichen in den Ausweisen (z.B. G) im Antrag nicht hinreichend konkretisiert. Frau Schymalla muss hier Frau Gloeden widersprechen. Der gesellschaftliche Umgang hat sich gewandelt. Gegenseitige Rücksichtnahme, schon gar nicht in Wartesituationen, ist leider nicht mehr selbstverständlich. Sie begrüßt den Antrag.

 

Die Rückmeldungen, die Herr BzStR Biedermann bisher erhält, lassen den Schluss zu, dass der Sicherheitsdienst den genannten Personenkreisen mit der erforderlichen Empathie in entsprechenden Situationen gegenübertritt. Für ihn stellt sich zum Antrag, gegen den er grundsätzlich keine Einwände hat, jedoch die Frage, wie eine bevorzugte Behandlung dieser beiden Personenkreise dann konkret erfolgen solle. Ab welcher Schwangerschaftswoche solle diese sodann z.B. greifen, ab welchem Grad der Behinderung ist ein Umstand gegeben, der einen bevorzugten Einlass rechtfertigt. Auch dies könne in der Folge zu Konfliktpotenzial führen.

 

Frau Hammer stellt den Antrag daraufhin zunächst zurück.


 
 

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