Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Hartz IV
Als der Antrag formuliert wurde, war nach Aussage von Frau Schoenthal noch nicht bekannt, dass es eine entsprechende fachliche Weisung der Bundesagentur gibt, mit der die Inhalte des Urteils des BVerfG umgesetzt werden sollen. Sie zieht den Antrag daraufhin zurück. Infolgedessen ist der von Frau Hammer eingebrachte Änderungsantrag hinfällig.
Frau Hammer möchte wissen, ob die Sanktionen dadurch generell ausgesetzt werden. Herr BzStR Biedermann muss dies verneinen. Die fachlichen Weisungen orientieren sich am Urteil und regeln (bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen), dass auch beim Zusammentreffen und sich zeitlich überschneidenden Sanktionen nicht mehr als 30 % gemindert werden darf. Weiterhin ist bei jeder Sanktion zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegt. Wenn die Mitwirkung nachträglich nachgeholt wird, sollen die Sanktionen grundsätzlich enden (nicht länger als einen Monat). Zudem gelten die getroffenen Regelungen der fachlichen Weisung auch für die Leistungsberechtigten unter 25 Jahren.
Frau Hammer möchte daraufhin den Änderungsantrag als Initiativantrag aus dem Ausschuss einbringen. Da es hierfür keine Mehrheit im Ausschuss gibt, wird sie den Antrag im regulären Verfahren über die BVV einbringen. |
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