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Bezeichnung: |
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste |
Gremium: |
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste |
Datum: |
Di, 11.06.2019 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:36 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203 |
Ort: |
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Protokollabstimmung der 27. und 28. Sitzung |
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Ö 3 |
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Bericht des Mietpräventionsteams |
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Ö 4 |
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Bericht der Schuldnerberatung |
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Ö 5 |
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Tätigkeitsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose ausweiten! |
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1294/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und anderer Programme, die auf die Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen zielen, die Tätigkeitsbereiche befristet und arbeitsmarktnah ausgeweitet werden. Begründung:Die Tätigkeitsbereiche für langzeitarbeitslose Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie dem Teilhabechancengesetz sind eingeschränkt, so dass sie nicht in der Lage sind, die Realitäten des Arbeitsmarktes abzubilden. Das, was als Schutz von „regulären Arbeitsplätzen“ gedacht war, ist in der jetzigen arbeitsmarktpolitischen Situation, die von gleichzeitigem Fachkräftemangel und Langzeitarbeitslosigkeit geprägt ist, nicht mehr notwendig. Um auf Veränderungen in Konjunktur und auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können, sollte eine entsprechende Regelung befristet werden. -Schlussbericht- Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 37. Sitzung der XX. Wahlperiode am 28.08.2019 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und anderer Programme, die auf die Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen zielen, die Tätigkeitsbereiche befristet und arbeitsmarktnah ausgeweitet werden. Für das Bezirksamt Neukölln von Berlin stelle ich fest, dass entsprechende Möglichkeiten nicht bestehen. Das Bezirksamt Neukölln hat keinen Einfluss auf die im Rahmen der Bundesgesetzgebung beschlossenen Bedingungen für die Förderung von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt. Jedoch wurde die langjährige Forderung der Jobcenter, bei der Anpassung und Anwendung entsprechender Arbeitsmarktinstrumente auf die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse zu verzichten, während der Gesetzesberatung eingegangen. Dies ist bereits seit Ende 2018 in Drucksache 19/5588 des Deutschen Bundestages nachzulesen. Insofern kann schon die in der Begründung des Antrages geäußerte Vermutung, „die Tätigkeitsbereiche für langzeitarbeitslose Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie dem Teilhabechancengesetz“ seien eingeschränkt, nicht nachvollzogen werden. Zur Wirkung des Teilhabechancengesetzes liegt seit März 2021 eine Evaluation vor, die hier einsehbar ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/teilhabechancengesetz-wirkt.html Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, 16. August 2022 Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 13.7 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.
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11.06.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste |
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Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Herr Leppek erhält das Wort und begründet die Intention des Antrags. In den letzten Wochen/Monaten wurde das neue Teilhabechancengesetz intensiv erörtert, gleichwohl schränkt dieses nach seinem Empfinden die möglichen Tätigkeiten zu sehr ein. Mit dem Antrag soll sich das Bezirksamt im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass arbeitsmarktnah ausgeweitet werden. Herr BzStR Biedermann weist auf die mehrfachen Erörterungen in der BVV hin. Stelleneinrichtungen nach § 16i bzw. 16e SGB II sind auch für reguläre Arbeitgeber*innen (ohne Kofinanzierung) möglich. Das Jobcenter hat hier bereits seine Akquise erhöht, um Stellenangebote einzuwerben. Das Teilhabechancengesetz ist jedoch für Langzeitarbeitslose gedacht, welche nach seiner Ansicht nach langen Zeiten ohne Beschäftigung zunächst eher für Helfer*innentätigkeiten in Frage kommen und nicht sofort in hochqualifizierte Tätigkeiten vermittelt werden können. Herr Leppek geht dennoch davon aus, dass eine Ausweitung in Richtung Arbeitsmarktnähe Erfolg hätte. Mit den Redebeiträgen von Herrn Kringel, Herrn Szczepanski, Frau Gloeden, Herrn Koglin, Frau Hammer, Frau Schoenthal und Herrn Dr. Hoffmann richtet sich die Debatte des Antrags verstärkt auf die sog. Positivliste, welche seinerzeit auf Drängen der Wirtschaft eingeführt wurde, mittlerweile aber zu eng gefasst erscheint. Herr Leppek bestätigt - auch wenn diese im Antrag nicht direkt aufgeführt wurde - diese Intention. Die Fraktionen der SPD und der Grünen signalisieren zusammenfassend Zustimmung zum Antrag, empfehlen jedoch die Streichung des letzten Satzes, bis wann der BVV zu berichten ist. Herrn BzStR Biedermann berichtet ergänzend, dass durch das Jobcenter bisher rd. 2.200 Kund*innen beraten wurden. Davon sind knapp über 1.000 Personen für die Maßnahmen grundsätzlich geeignet. Das Jobcenter hatte ursprünglich mit etwas über 800 Maßnahmeneintritten geplant, der bezirkliche Verteilungsschlüssel für die Kofinanzierung liegt wie bekannt jedoch nur bei 412 Stellen. Herr Leppek übernimmt den Änderungsvorschlag und streicht den letzten Satz. Ihn geht es insbesondere um die Positivliste und die Kontaktaufnahme des Bezirksamtes zur Senatsverwaltung, der IHK und den Gewerkschaften, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und sodann ggf. besser ausgeschöpft werden können. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der Antrag bei zwei Enthaltungen (Linke, AfD) mehrheitlich angenommen.
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19.06.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.9 - vertagt |
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14.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 5.61 - vertagt |
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28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und anderer Programme, die auf die Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen zielen, die Tätigkeitsbereiche befristet und arbeitsmarktnah ausgeweitet werden. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der LINKEN und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen.
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31.08.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 37. Sitzung der XX. Wahlperiode am 28.08.2019 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und anderer Programme, die auf die Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen zielen, die Tätigkeitsbereiche befristet und arbeitsmarktnah ausgeweitet werden. Für das Bezirksamt Neukölln von Berlin stelle ich fest, dass entsprechende Möglichkeiten nicht bestehen. Das Bezirksamt Neukölln hat keinen Einfluss auf die im Rahmen der Bundesgesetzgebung beschlossenen Bedingungen für die Förderung von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt. Jedoch wurde die langjährige Forderung der Jobcenter, bei der Anpassung und Anwendung entsprechender Arbeitsmarktinstrumente auf die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse zu verzichten, während der Gesetzesberatung eingegangen. Dies ist bereits seit Ende 2018 in Drucksache 19/5588 des Deutschen Bundestages nachzulesen. Insofern kann schon die in der Begründung des Antrages geäußerte Vermutung, „die Tätigkeitsbereiche für langzeitarbeitslose Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie dem Teilhabechancengesetz“ seien eingeschränkt, nicht nachvollzogen werden. Zur Wirkung des Teilhabechancengesetzes liegt seit März 2021 eine Evaluation vor, die hier einsehbar ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/teilhabechancengesetz-wirkt.html Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, 16. August 2022 i.V. Karin Korte Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.
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Ö 6 |
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Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirksamt schaffen |
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1184/XX |
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Ö 7 |
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Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe |
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1289/XX |
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Ö 8 |
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Einrichtung von weiteren Neuköllner Koordinierungsstellen |
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0616/XX |
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 9.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung für Soziales |
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Ö 9.2 |
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Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste |
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Ö 10 |
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Verschiedenes |
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Ö 11 |
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Nächste Sitzung am 13. August 2019 |
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