Tagesordnung - 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung  
Enthält Anlagen
0071/XXI  
    VORLAGE
   

Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit der nächsten Verlängerung der Schulreinigungsverträge die Anpassung an den Berliner Vergabemindestlohn vorzunehmen, soweit die Schulreinigung nicht zuvor auf Eigenreinigung umgestellt werden kann.

 

Begründung: Das Bezirksamt Neulln beauftragt derzeit elf Reinigungsfirmen mit ca. 125 Reinigungskräften mit der Schulreinigung. Nur bei einer Firma konnte nach Neuausschreibung der Berliner Vergabemindestlohn vertraglich vereinbart werden. Für die übrigen zehn Verträge findet der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer:innen in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Anwendung. Dieser liegt für die Innen- und Unterhaltsreinigung bei 11,11 Euro in 2021 und damit weit unter dem Berliner Vergabemindestlohn von derzeit 12,50 Euro. Die laufenden Reinigungsverträge enden am 31.7.2022 und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Eine Neuausschreibung der Verträge wird erst in 2023 zwingend. Die Reinigungskräfte sollen bis dahin nicht auf den Berliner Mindestlohn verzichten müssen. Wie im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg ersichtlich hat das Bezirksamt Neukölln die Möglichkeit, die Verträge im Rahmen der jährlichen Verlängerung anzupassen. Anders als in der Beantwortung der Großen Anfrage „Lohndumping beenden Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung!“ vom 24.11.2021 (Drs. Nr. 0035/XXI) behauptet, erfolgte die Anpassung in Tempelhof-Schöneberg nicht im Rahmen einer Neuausschreibung, sondern im Rahmen einer Verlängerung der laufenden Verträge. Außerdem ist es auch bei tariflichen Lohnerhöhungen eine übliche Praxis, eine Anpassung der Vergütung in bestehenden Verträgen per Nachtrag vorzunehmen.

   
    26.01.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.4 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit und mitberatend in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur überwiesen.

   
    08.02.2022 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Dehne begründet nochmals ausführlich den Antrag der Fraktion Die LINKE. Frau BzStRin Korte betont, dass das Bezirksamt natürlich möchte, dass alle Reinigungsleistungen mit dem Mindestlohn vergolten werden. Der Mindestlohn von 12,50 € wird in jeder neuen Ausschreibung berücksichtigt. Jedoch wird durch das Rechtsamt des Bezirksamtes die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Umstellung des Mindestlohnes innerhalb laufender Verträge eine Änderung des ursprünglichen Vertrages nach § 132 GWB darstellt. Herr Dehne verweist mehrmals darauf, dass er Akteneinsicht im Bezirk Tempelhof-Schöneberg genommen und hierdurch Kenntnis davon hat, dass dort in den Verträgen, die in der Pandemie verlängert worden sind, der Mindestlohn bereits berücksichtigt wurde. Außerdem sei es auch bei tariflichen Lohnerhöhungen eine übliche Praxis, eine Anpassung der Vergütung in bestehende Verträge als Nachtrag vorzunehmen. Frau Klein widerspricht und erklärt, dass die Verträge im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ausgelaufen waren. Die Situation in Neukölln stellt sich anders dar, hier müssten laufende Verträge gekündigt und Neue abgeschlossen werden. Das ist nicht möglich. Im Verlauf der weiteren Diskussion an der sich Herr Glücklich, Herr Leppek, Herr Schulze und Frau Dr. Worschech beteiligen, wird deutlich, dass die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Bezirksamt und den Bezirksverordneten von Bündnis 90/Grünen und Die LINKE, nicht auf einen Nenner gebracht werden können. Ein Prüfauftrag, der von Frau Dr. Worchech vorgeschlagen wird, wird von Herrn Dehne abgelehnt, da dieses Verfahren zu lange dauern und erneute Kündigungsfristen für die Verträge unterlaufen würde. Frau Klein schlägt daraufhin vor, den Antrag in den Haushaltsausschuss zu überweisen. Herr Schulze ist für die Abgabe eines Votums durch alle Parteien und gegen die Nichtbefassung des Antrages. Herr Schulze weist auf einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Grünen hin, und bittet Frau Dr. Worschech ihn vorzutragen. Frau Dr. Worschech stellt den Änderungsantrag in den Chat:

"Änderungsantrag: Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob und wie mit der nächsten

Verlängerung der Schulreinigungsverträge im Sommer 2022 die Anpassung an den Berliner Vergabemindestlohn vorgenommen werden kann, soweit die Schulreinigung nicht zuvor auf Eigenreinigung umgestellt werden kann."

Herr Dehne schlägt als Ergänzung des Änderungsantrages vor, das sich der nächste Haushaltsausschuss, der am 28.02.2022 tagt, damit befassen soll. Herr Schulze erläutert, dass in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 28.02. als einziger TOP die Befassung mit dem Haushaltsplan vorgesehen ist. Daraufhin zieht Frau Dr. Worschech den Änderungsantrag zurück.

Abstimmungsergebnis:

Top 3- DRS. 0071/XXI. Berliner Mindestvergabelohn in der Schulreinigung:

Ja: Grüne, CDU, LINKE, AfD / Enthaltung: SPD und FDP. Damit ist die DRS. 0071/XXI beschlossen. Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über beide Anträge TOP 4 und 5.

   
    28.02.2022 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 5 - vertagt
   

Antrag auf Vertagung

Frau Klein (SPD), bittet aufgrund der fortgeschrittenen Zeit um Vertagung der restlichen Tagesordnungspunkte (Drs. 0071/XXI, Drs. 0077/XXI und Drs. 0083/XXI) auf die nächste Sitzung am 15.03.2022.

 

Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD (5x), Grünen (2x) und FDP (1x) und Nein-Stimmen der Fraktionen der Linken (2x), der CDU (3x) und der AfD (1x) wird der Vertagung der Drucksachen zugestimmt.

   
    15.03.2022 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
   

Die antragstellende Fraktion Die Linke sowie Herr Dehne (Mitinitiator) begründen den Antrag. Herr Hikel begrüßt es, dass sich die Bezirksverordneten generell für eine gerechte und gleiche Entlohnung einsetzen. Jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der Vergabe entscheidend für den jeweils gültigen, also angesetzten, Vergabemindestlohn ist. Selbstverständlich wird der Mindestlohn von 12,50 € bereits bei jeder neuen Ausschreibung berücksichtigt wird. Ein Eingriff in laufende Verträge ist rechtlich nicht möglich (Berliner Vergabegesetz). Bei einer Neuausschreibung der Schulreinigung ist es selbstverständlich, dass der dann aktuelle Mindestlohn angesetzt wird. Hinsichtlich der Beispiele aus anderen Bezirken verweist Herr Hikel auf den rechtlichen Unterschied, ob bestehende Verträge sich innerhalb eines Vergabezeitraums nur verlängern werden eine Leistung neu vergeben worden ist. In den angeführten Beispielen aus den Nachbarbezirken, ist der Vergabezeitraum in Gänze abgelaufen, weshalb formell eine neue Vergabe stattgefunden hat.

Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der CDU (3x), Linke 2x) und AfD (1x) sowie mit Nein-Stimme der SPD (5x), Grüne (3x) und FDP (1x)  wird der BVV die Ablehnung des Antrags empfohlen.

   
    23.03.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.7 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, mit der nächsten Verlängerung der Schulreinigungsverträge die Anpassung an den Berliner Vergabemindestlohn vorzunehmen, soweit die Schulreinigung nicht zuvor auf Eigenreinigung umgestellt werden kann.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der LINKEN und der AfD über die Konsensliste beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 4  
Rekommunalisierung der Schulreinigung nicht weiter verzögern  
Enthält Anlagen
0077/XXI  
Ö 5  
Rekommunalisierung der Schulreinigung - jetzt die Weichen stellen!  
Enthält Anlagen
0083/XXI  
Ö 6     Verhinderung von Unterfinanzierung in Kapitel 3911 und Kapitel 3912  
Enthält Anlagen
0201/XXI  
Ö 7  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 (Doppelhaushalt)  
Enthält Anlagen
0147/XXI  
Ö 7.1     Bürgerbeteiligung – Vorstellung der Ergebnisse der Ausschussberatungen / Beschlussempfehlungen für Anträge      
Ö 7.2  
Vorstellung der Ergebnisse der Ausschussberatungen der Kapitel / Beschlussempfehlungen für Änderungsanträge      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Protokollabstimmung der 4. Sitzung      
Ö 11  
Nächste Sitzung am 28. März 2022      
               
 
 

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