Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung
Die antragstellende Fraktion Die Linke sowie Herr Dehne (Mitinitiator) begründen den Antrag. Herr Hikel begrüßt es, dass sich die Bezirksverordneten generell für eine gerechte und gleiche Entlohnung einsetzen. Jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der Vergabe entscheidend für den jeweils gültigen, also angesetzten, Vergabemindestlohn ist. Selbstverständlich wird der Mindestlohn von 12,50 € bereits bei jeder neuen Ausschreibung berücksichtigt wird. Ein Eingriff in laufende Verträge ist rechtlich nicht möglich (Berliner Vergabegesetz). Bei einer Neuausschreibung der Schulreinigung ist es selbstverständlich, dass der dann aktuelle Mindestlohn angesetzt wird. Hinsichtlich der Beispiele aus anderen Bezirken verweist Herr Hikel auf den rechtlichen Unterschied, ob bestehende Verträge sich innerhalb eines Vergabezeitraums nur verlängern werden eine Leistung neu vergeben worden ist. In den angeführten Beispielen aus den Nachbarbezirken, ist der Vergabezeitraum in Gänze abgelaufen, weshalb formell eine neue Vergabe stattgefunden hat. Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der CDU (3x), Linke 2x) und AfD (1x) sowie mit Nein-Stimme der SPD (5x), Grüne (3x) und FDP (1x) wird der BVV die Ablehnung des Antrags empfohlen. |
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