Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S
Sie wollen das Sozialticket (Berlin-Ticket S) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Weitere Informationen
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Für den Fall, dass Berechtigte noch keine VBB-Kundenkarte haben, können sie übergangsweise das Berlin-Ticket S auch zusammen mit ihrem aktuellen Leistungsbescheid nutzen (Kopie reicht). Hierbei muss auf dem Berlin-Ticket S das Aktenzeichen oder die BG-Nummer des Leistungsbescheides eingetragen werden und der Leistungsbescheid bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket vorgezeigt werden. Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung