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Diese qualifizierten Beratungsstellen in Berlin bieten kostenlose und vertrauliche Hilfe in Diskriminierungsfällen. Weitere Informationen
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Laut UN-Behindertenrechtskonvention gehören zur Gruppe der Personen mit Behinderungen „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Diese Definition macht die Vielzahl unterschiedlicher Behinderungen deutlich, die auch jeweils zu anderen Barrieren und Ausschlüssen im Alltag führen können.
Obwohl Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung verboten sind, sind Menschen mit einer Behinderung häufig von Diskriminierung betroffen. Im Alltag gibt es eine Vielzahl von Barrieren, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren können.