Hilfe bei Diskriminierung: FAQ

Fragen, Antworten und Hinweise für Betroffene

  • Was ist Diskriminierung?

    Das Wort Diskriminierung kommt aus dem Lateinischen. Es bedeutet: Unterscheidung. Manche Menschen werden von anderen Menschen, Behörden oder Institutionen schlechter behandelt, weil sie anders sind. Oder weil angenommen wird, sie seien anders. Alle Menschen haben jedoch die gleichen Rechte. Deshalb verstößt Diskriminierung gegen die Menschenrechte und ist verboten.

  • Wo kann Diskriminierung vorkommen?

    Diskriminierung kann überall vorkommen. Am Arbeitsplatz oder bei Bewerbungen, bei der Wohnungssuche, in der Arztpraxis, auf dem Amt, aber auch im Verein oder am Eingang zu einem Club. Ganz egal wo und warum Diskriminierung geschieht, es gibt in Berlin eine Vielzahl an Beratungsstellen, die Betroffene unterstützen.

  • Aufgrund welcher Merkmale werden Menschen diskriminiert?

    Wenn Menschen benachteiligt oder herabgewürdigt werden, spielen dabei oft bestimmte Wertvorstellungen oder unreflektierte, zum Teil auch unbewusste Einstellungen oder Vorurteile eine Rolle. Diskriminierung erfolgt dabei häufig auf Grundlage unterschiedlicher Merkmale. Manchmal ist es nicht einfach, den genauen Diskriminierungsgrund zuzuordnen. Teilweise können auch mehrere, sich überschneidende und/oder gegenseitig verstärkende Diskriminierungsgründe vorliegen.

    Menschen werden zum Beispiel diskriminiert
    • weil sie keinen deutschen Namen haben,
    • weil sie aus einem anderen Land kommen,
    • weil sie Frauen sind,
    • weil sie einen Menschen mit dem gleichen Geschlecht lieben,
    • weil sie ihr Geschlecht angepasst haben,
    • weil sie eine andere Religion haben,
    • wegen einer Behinderung,
    • weil sie eine andere Hautfarbe haben,
    • weil sie zu alt sind,
    • weil sie zu jung sind,
    • oder weil sie anders aussehen.

    Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden folgende Diskriminierungsmerkmale genannt: Ethnische Herkunft, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung. Auch der Begriff „Rasse“ findet sich im AGG. Weil es im biologischen Sinne aber keine menschlichen Rassen gibt, bevorzugen wir die Formulierung „rassistische Zuschreibung“.

    Im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) werden zusätzliche Merkmale genannt: Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen, chronischer Erkrankung, Sprache, geschlechtlicher Identität und sozialem Status.

    Es gibt auch Gründe für Diskriminierung, die im AGG oder LADG nicht genannt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Diskriminierung aufgrund des Aussehens oder des Gewichts einer Person.

  • Welche Gesetze gegen Diskriminierung gibt es?

    Diese Gesetze schützen vor bestimmten Diskriminierungen:

    AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz):
    Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung im Bereich Beschäftigung und Beruf sowie im Zivilrecht. Die Bestimmungen gelten für Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Arbeitsuchende und für Auszubildende. Außerdem geht es um Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, zum Beispiel bei Verträgen mit Lieferanten, Dienstleistenden und Vermietenden.
    Mehr zum AGG erfahren Sie hier.

    Informationen zum AGG in leichter Sprache finden Sie bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

    LADG (Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz):
    Das LADG bezieht sich nur auf Diskriminierung durch Berliner Behörden. Das heißt: Es geht dabei nicht um diskriminierendes Verhalten zwischen zwei Personen, sondern um diskriminierendes Verhalten in staatlichen Stellen des Landes Berlin. Zum Beispiel durch Polizei, Schule oder Senatsverwaltungen. Das nennt man institutionelle Diskriminierung.
    Mehr zum LADG erfahren Sie hier.

    Außerdem gibt es das Strafgesetzbuch:
    Es schützt zum Beispiel vor Beleidigungen oder Gewalt. In diesen Fällen kann man sich an die Polizei wenden.

  • Welche Arten von Diskriminierung gibt es und wie wirken sie sich aus?

    Diskriminierung kann sich auf ganz verschiedenen Ebenen auswirken und in verschiedenen Formen erscheinen:

    Strukturelle Diskriminierung
    Strukturelle Diskriminierung beruht auf diskriminierenden gesellschaftlichen Strukturen. Zum Beispiel verdienen viele Frauen in Deutschland für die gleiche Arbeit weniger als Männer.

    Institutionelle Diskriminierung
    Institutionelle Diskriminierung beruht auf diskriminierenden Strukturen in öffentlichen oder staatlichen Einrichtungen. Zum Beispiel: Kinder von Eltern, die nicht studiert haben, werden in der Schule oft benachteiligt. Sie haben es schwerer, selbst zu studieren.

    Mehrfachdiskriminierung
    Eine Person erfährt Diskriminierung aus mehreren Gründen, zum Beispiel, weil sie transgeschlechtlich ist und ein höheres Alter hat.

    Außerdem kann man zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung unterscheiden:

    Unmittelbare Diskriminierung
    Unmittelbare Diskriminierung beruht darauf, dass eine Person schlechter behandelt wird als eine andere, ohne dass es dafür einen Grund gibt. Zum Beispiel: Ein Amt weigert sich einen Wohngeldantrag anzunehmen, weil die Person mit dem Antrag kein Deutsch spricht.

    Mittelbare Diskriminierung
    Mittelbare Diskriminierung beruht auf einer Vorschrift, die auf den ersten Blick für alle gleich wirkt. Auf den zweiten Blick wird klar: Einige Menschen werden doch diskriminiert. Zum Beispiel: Im Bürgeramt müssen Tiere draußen bleiben. Diese neutrale Vorgabe diskriminiert sehbehinderte Menschen, die einen Assistenzhund brauchen.

  • Was ist Intersektionalität?

    Gründe für Diskriminierung können nicht einzeln betrachtet werden. Die Wirkung von Diskriminierung verändert sich, wenn mehrere Diskriminierungsgründe aufeinandertreffen. Eine schwarze Frau erfährt zum Beispiel anderen Sexismus als eine weiße Frau. Es kann nicht nur darauf geschaut werden, dass beide Personen als Frau Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts erfahren. Die Hautfarbe spielt ebenfalls eine Rolle. In der Wissenschaft wird dieser Ansatz Intersektionalität genannt. Anders als bei der Mehrfachdiskriminierung betrachtet man hier vor allem, welche neue Wirkung Diskriminierung entfaltet, wenn mehrere Diskriminierungsgründe aufeinandertreffen.
    Die meisten Berliner Beratungsstellen, die bei Diskriminierung unterstützen, arbeiten intersektional. Das bedeutet, dass sie die Überschneidung verschiedener Diskriminierungsgründe und auch sogenannte Mehrfachdiskriminierungen berücksichtigen.

  • Was kann ich machen, wenn ich diskriminiert wurde?

    Wenn Diskriminierung erfahren wurde, können spezialisierte Beratungsstellen helfen.

    Fälle von Diskriminierung können auch bei zivilgesellschaftlichen Stellen gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym. Dadurch wird Diskriminierung sichtbar gemacht.

    In vielen Fällen ist es sogar möglich, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen. Einige Beratungsstellen können dabei unterstützen.

    Wichtig: Gedächtnisprotokoll anlegen und aufschreiben, was passiert ist!
    • Wann und wo fand die Diskriminierung statt?
    • Wie kam es dazu?
    • Was genau ist passiert?
    • Warum fühlte sich das Ereignis diskriminierend an?
    • Wer hat diskriminiert? Gibt es weitere Personen, die dabei waren?
      Das Gedächtnisprotokoll kann mit in die Beratung genommen werden.

    Wenn bei körperlicher Gewalt Verletzungen entstanden sind ist es wichtig, eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Neben ärztlicher Versorgung wird dort auch notiert, welche Schmerzen und Verletzungen erlitten wurden. Dies kann später in Strafverfahren und vor Gericht als Beweis dienen.

    Bei Gewalt kann immer die Notfalltelefonnummer der Polizei angerufen werden: 110!

  • Wer hilft mir und wie?

    Es ist ratsam, sich in Fällen von Diskriminierung an Beratungsstellen zu wenden. Hier wird der Fall geschildert und es können Fragen gestellt werden. Einige Beratungsstellen bieten psychosoziale Beratung und Information zum Umgang mit Diskriminierungserfahrungen. Andere Beratungsstellen können Betroffene auch dabei unterstützen, ihre Rechte juristisch durchzusetzen. Die Berliner Beratungsstellen stehen an der Seite der Betroffenen und helfen dabei, sich gegen Diskriminierung zu wehren – sofern die Betroffenen das wünschen! Die Beratung ist kostenlos. Informationen der Betroffenen bleiben geheim. Alles, was die Beratungsstelle tut, wird mit den Betroffenen abgesprochen. Eine Beratung kann auch in Begleitung einer vertrauten Person erfolgen.

  • Warum sollte ich Diskriminierungen melden, wenn ich sie selbst erlebt oder beobachtet habe?

    Um Diskriminierung in der Gesellschaft sichtbarer zu machen, können Vorfälle, die man erlebt oder beobachtet hat, dokumentiert werden. Das Registrieren diskriminierender Vorfälle schafft für die Betroffenen einen Raum, in dem sie ihre Erlebnisse schildern können und mit ihren Problemen nicht allein dastehen. Darüber hinaus ist das Ziel neben der Dokumentation und Analyse auch das Sichtbarmachen von Diskriminierung im Alltag. Durch die Veröffentlichung der Vorfälle wächst das Interesse für die Problematik und führt zu mehr Solidarität gegenüber jenen Menschen, die Diskriminierung und Ausgrenzung erfahren.

    Es gibt in Berlin Meldestellen, die Informationen zu Diskriminierungsvorfällen aufnehmen, sammeln und statistisch auswerten. Die Dokumentation erfolgt anonym – die Namen der Personen, die diskriminiert wurden, werden nicht veröffentlicht.

Beratungsstellen und Meldestellen

Person mit Fernglas

Beratungsstellensuche

Diese qualifizierten Beratungsstellen in Berlin bieten kostenlose und vertrauliche Hilfe in Diskriminierungsfällen. Weitere Informationen

Person vor Kasten mit Sprechblase

Meldestellen für Diskriminierung

Die Berliner Meldestellen dokumentieren Diskriminierung im Alltag und Beruf, geben Beratungshinweise sorgen so für Sichtbarkeit. Weitere Informationen